Wirte sind gegen eine 0,5 Promillegrenze
Junge ÖVP und Wirte stehen geplanter Änderung im Jugendschutzgesetz skeptisch gegenüber.
TRAUN (kut). Helle Aufregung herrscht derzeit über den eingegangenen Gesetzesentwurf für eine Novelle des oö. Jugendschutzgesetzes von Landeshauptmannstellvertreter Josef Ackerl. Er will die Promillegrenze für Jugendliche auf 0,5 Promille senken. Die JVP warnt "diesbezüglich vor einer Kriminalisierung der Jugendlichen. Wirte, Festveranstalter und Vereine fänden sich in einer unnötigen gesetzlichen Enge wieder, eine adäquate Kontrollierbarkeit wäre für die Exekutive nicht gegeben." Kulti-Wirtesprecher und Gastronom aus Ansfelden Thomas Mayr-Stockinger glaubt nicht, dass dieses Gesetz sinnvoll ist: "Für uns Gastwirte ist eine 0,5 Promillegrenze nicht kontrollierbar. Uns fehlt auch das Equipment dazu. Es wäre besser, wenn wir das so weiterführen wie bisher, dass die Wirte darauf achten, dass die Jugendlichen nicht zu viel trinken. Meist findet der Alkoholmissbrauch nicht in den Gaststätten, sondern in öffentlichen Parkanlagen statt."
Oberösterreich hat bereits jetzt eine der strengsten Regelungen im Bundesländervergleich was den Alkoholkonsum von Jugendlichen betrifft. Für Jugendliche, die im Straßenverkehr ein Moped oder einen Pkw (L17) lenken, gilt nach wie vor die „0,0-Promille-Grenze“. Die von LAbg. Josef Ackerl vorgeschlagene Regelung betrifft ausschließlich den Freizeitbereich. JVP-Landesobfrau LAbg. Helena Kirchmayr dazu: „Jugendliche dürfen mit 16 wählen, mit 17 Jahren ein Kraftfahrzeug lenken, aber eigenständig über Alkoholkonsum zu bestimmen wird ihnen nicht zugetraut.“
Auch von Expertenseite wird der Vorschlag als praxisfremd eingestuft. Schließlich soll ein Jugendschutzgesetz dem Schutz der Jugendlichen dienen und diese nicht kriminalisieren. „Für mich stellt sich die Frage, wie die Kontrollierbarkeit des Gesetzes in der Praxis aussehen soll. Werden dann alle Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren aufgehalten um mittels Vortestgeräten den Alkoholgehalt ihrer Atemluft zu testen?“, so Kirchmayr. Auch Gastwirte und Festveranstalter, die durch die bisherigen Maßnahmen (Armbänder, Ausweisabnahmen, Alterskontrollen) ausreichenden Jugendschutz gewährleisten, kämen in eine prekäre Situation.
„Die Junge ÖVP ist für ein zeitgemäßes Jugendschutzgesetz. Verstärkte Maßnahmen im Bereich der Prävention und Aufklärung würden Jugendliche nachhaltiger schützen und nicht nur die Symptome bekämpfen. Im Herbst werden intensive Beratungen und Diskussionen über den von LR Ackerl vorgelegten Gesetzesentwurf im Landtagsausschuss notwendig sein“, so Landtagsabgeordnete Helena Kirchmayr abschließend.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.