Brutale Attacke in Straßenbahn
Acht Monate bedingt für 42-jährigen Linzer

Unter großem öffentlichen Interesse stand heute der "Bim-Schläger" in Linz vor Gericht. | Foto: MeinBezirk
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Am 12. Jänner stand ein 42-jähriger Linzer wegen schwerer Körperverletzung vor dem Linzer Landesgericht. Bilder aus den Überwachungskameras in einer Linzer Straßenbahn zeigen ihn, wie er einer jungen Frau mit der Faust brutal ins Gesicht schlägt. Der Vorfall ereignete sich bereits Mitte März 2025 und sorgte im Vorfeld für große mediale Aufmerksamkeit – MeinBezirk berichtete. Der Beschuldigte gab heute vor Gericht an, ein "Blackout" gehabt zu haben, und könne sich an die Nacht nicht erinnern. Auf den Aufnahmen habe er sich  allerdings erkannt und übernehme die Verantwortung für die Tat. Neben der Zahlung einer Schadensminderung in Höhe von 5.000 Euro verurteilte ihn das Gericht heute zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

LINZ. Großer Andrang herrschte heute am Linzer Landesgericht: Mitte März wurden zwei junge Frauen auf dem Heimweg vom Fortgehen von einem Unbekannten in einer Straßenbahn zunächst verbal beleidigt und kurz darauf auch körperlich angegriffen und teils schwer verletzt. Für mediale Aufmerksamkeit sorgte der Fall, da die Staatsanwaltschaft die Bilder aus den Überwachungskameras als "zu schlecht" einstufte und nicht für eine öffentliche Fahndung freigab. Wenig später konnte doch geeignetes Material gefunden werden – mehrere Hinweise aus der Bevölkerung führten zum Beschuldigten– einem 42-jährigen Linzer. 

Das nicht rechtskräftige Urteil fiel direkt im Anschluss an die Verhandlung: der 42-jährige Linzer erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. | Foto: MeinBezirk/Gschwandtner
  • Das nicht rechtskräftige Urteil fiel direkt im Anschluss an die Verhandlung: der 42-jährige Linzer erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten.
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Beschuldigter kann sich nicht an die Nacht erinnern

Vor Gericht gab dieser heute an, sich aufgrund von Alkoholkonsum an diese Nacht nicht erinnern zu können. "Ich hatte noch nie so ein Blackout", so der Beschuldigte. Auch könnte ihm jemand etwas unbemerkt in ein Getränk gemischt haben, mutmaßt der 42-Jährige. Er hätte nicht einmal mehr gewusst, dass er in der Linzer Remembar gewesen wäre – dann habe ihm ein Bekannter Fotos davon gezeigt. Sein "Blackout" sei auch der Grund dafür gewesen, dass er zunächst gegenüber der Polizei die Tat nicht zugegeben hatte. "Ich habe mich auf dem mir gezeigten Bild nicht erkannt, und mich gänzlich auf den Rat eines befreundeten Anwalts verlassen und mich nicht schuldig bekannt", so der Angeklagte.

Verdächtiger aufgrund von Fahndungsbildern ausgeforscht

"Ich glaube, mich auf dem Video erkannt zu haben"

Im Verlauf des Verfahrens wurde ihm allerdings weiteres Videomaterial vorgelegt. "Nach Einsicht in diese Videos, glaube ich, mich erkannt zu haben. Ich stehe zu dieser Handlung", so der Beschuldigte ausweichend auf Nachfrage des Richters, ob er jetzt ein Geständnis ablegen möchte. Seine Anwältin betont, dass sich ihr Mandant bei den beiden Opfern bereits schriftlich entschuldigt hat und ein Betrag in Höhe von insgesamt 4.300 Euro Schadensforderungen bereits überwiesen wurde. Zudem hätte sich der Beschuldigte bereits in therapeutische Behandlung begeben. "Er möchte alles daransetzen, dass so etwas nicht mehr vorkommt", so seine Anwältin. „Herrn ... fällt es sichtlich schwer, die Tat einfach zuzugeben, aber indirekt sagt er, dass er es war", fasst die Staatsanwaltschaft die Aussage des Beschuldigten zusammen.

"Der Vorfall begleitet mich tagtäglich rund um die Uhr"

Die beiden Opfer sind ebenfalls anwesend. Den Schwestern  (22 und 27 Jahre alt) fällt es sichtlich nicht leicht, sich im selben Raum mit dem Beschuldigten aufzuhalten. Richter und Staatsanwalt halten die Befragung deshalb kurz. Beide haben nach zehn Monaten immer noch mit den Folgen des Angriffs zu kämpfen. Der älteren Schwester wurde die Nase gebrochen. Wochenlange Schmerzen und ein immer noch sichtbarer Schiefstand sind die Konsequenzen daraus. Eine weitere kosmetische Operation steht noch aus. Der jüngeren Schwester wurde durch den Angriff die Speiseröhre gequetscht. "Ich musste mich rund zwei Wochen aufgrund der Schwellung flüssig ernähren", berichtet die junge Frau. Beide leiden in Folge des brutalen Angriffs auch unter starken psychischen Problemen. "Der Vorfall begleitet mich tagtäglich rund um die Uhr", so die 27-Jährige. Ihre Schwester ist mittlerweile sogar in eine andere Stadt gezogen. "Ich konnte mich in Linz nicht mehr frei bewegen, ohne eine Panikattacke zu bekommen", so die 22-Jährige. Opferanwältin Andrea Blum fordert deshalb 8.500 sowie 5.500 Euro an Schmerzensgeld für die Opfer ein.

Urteil: acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung

"Wenn man auf zwei wildfremde Frauen in der Straßenbahn einschlägt, dann muss es eine Bestrafung geben", betont der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. "Es tut mir furchtbar leid", so der Beschuldigte in seinen Abschlussworten. Der Richter entscheidet bei einem möglichen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe auf acht Monate auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Strafmildernd seien die bisherige Unbescholtenheit des 42-Jährigen, sein Geständnis – wenn auch spät, sowie die bereits bezahlte Schadensmilderung und die begonnene Therapie zu werten. Zudem stehen dem jüngeren Opfer noch weitere 700 Euro zu. 

Zwei junge Linzerinnen in Straßenbahn durch brutalen Faustschlag schwer verletzt

"Hoffe, dass er sein Verhalten gegenüber Frauen ändert"

"Ich bin sehr froh, dass es zum heutigen Verhandlungstermin überhaupt gekommen ist, weil ja im Laufe des Verfahrens nicht sicher ist, ob der Täter wirklich gefunden wird", so Anwältin Andrea Blum nach Abschluss der Verhandlung. Die nur bedingte Freiheitsstrafe war für Blum erwartbar. "Aber ich hoffe trotzdem, dass der Angeklagte realisiert hat, was er falsch gemacht hat, und dass er in Zukunft sein Verhalten gegenüber Frauen ändern wird", so Blum. Für die Zukunft hofft die Anwältin, dass vorhandenes Bildmaterial sorgfältiger ausgewählt wird und ein medialer Druck dafür nicht mehr notwendig ist.

Unter großem öffentlichen Interesse stand heute der "Bim-Schläger" in Linz vor Gericht. | Foto: MeinBezirk
Das nicht rechtskräftige Urteil fiel direkt im Anschluss an die Verhandlung: der 42-jährige Linzer erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. | Foto: MeinBezirk/Gschwandtner
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