Bomben-Blindgänger: Linz fordert Bund auf zu zahlen

Wie die StadtRundschau berichtete, wurde erst vor Kurzem eine Handgranate aus dem 2. Weltkrieg in der Kanalisation unter dem Linzer Hauptplatz gefunden. Von derartigen Blindgängern könnten noch mehrere in der Stadt liegen. Die Zahl der über Linz im 2. Weltkrieg abgeworfenen Bomben liegt laut Schätzungen bei 13.000. Hier sind lediglich Bomben der Luftangriffe zwischen dem 25. Juli 1944 und 25. April 1945 erfasst. Dieser Zeitraum umfasst nur 16 der 22 größten Angriffe über Linz. Meist waren handelte es sich um Bomben unterschiedlicher Größe mit bis zu einer halben Tonne Sprengstoff. Die Schätzungen zu dem Anteil der Blindgänger fallen sehr unterschiedlich aus. Nach einem Bericht des Explosive Ordnance Consulting (EOC) sind während des Zweiten Weltkrieges im Durchschnitt etwa 13 Prozent der abgeworfenen Bomben Blindgänger gewesen. Etwa 600 Blindgänger in Linz konnten bereits während des Krieges entschärft werden. Wie viele Blindgänger heute noch auf Linzer Stadtgebiet liegen, ist wegen der lückenhaften oder nicht vorhandenen Quellen schwer zu schätzen. Geht man jedoch von den 13 Prozent aus, so würden in Linz etwa 1.000 Blindgänger unter der Erde schlummern. Eine Kostenschätzung ist kaum zu treffen, da weder bekannt ist, wo sich die Bomben befinden oder wie sich die topografische und technische Lage darstellt. Gesichert ist lediglich, dass Suche und Bergung einer einzelnen Bombe im Durchschnitt etwa 200.000 Euro kosten.

Systematische Blindgängersuche in Kleinmünchen

Die jüngste Kriegsreliktsuche fand als Vorbereitung zur Sanierung des Hochwasserschutzdammes Linz-Kleinmünchen statt. Auf einer Länge von rund 1.000 Metern wurden insgesamt 600 Sondierungsbohrungen durchgeführt. Die Kosten beliefen sich hierfür auf 40.000 Euro. Dabei konnten keine Hinweise auf mögliche Kriegsrelikte wie Blindgänger festgestellt werden.

Bund zahlt nur einen Teil der Entschärfung

Für eine Regelung der Kostenaufteilung zwischen Bund und Gemeinden fehlt eine Rechtsgrundlage. Im Jahr 2003 klagte die Stadt Salzburg die Republik Österreich auf Ersatz der Kosten von 900.000 Euro für die Suche nach Kriegsrelikten. Es wurden 28 Verdachtspunkte sondiert und drei Fliegerbomben freigelegt. Nach neun Jahren ging der Rechtsstreit zu Ende. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies die Klage der Stadt Salzburg im Jahr 2012 ab. In der Begründung fordert der OGH die Politik dazu auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Paragraph 42 Waffengesetz regelt zwar die Sicherung und Vernichtung von Kriegsrelikten, die gefunden wurden. Der Ersatz des möglichen Schadens ist aber mit 72.600 Euro begrenzt und eine systematische Suche deckt das Waffengesetz nicht ab. Trotz einer Absichtserklärung im Regierungsprogramm 2007-2010 und einem Begutachtungsverfahren im Jahr 2008 existiert bis heute keine gesetzliche Regelung. Ein Brief des Österreichischen Städtebundes an den Bundesminister für Verteidigung vom 15. Juli 2013 mit der Forderung nach einer gesetzlichen Regelung blieb bis dato ohne Konsequenzen.

Luger fordert, dass Rechtslücke geschlossen wird

Bürgermeister Klaus Luger bekräftigt die Forderung des Österreichischen Städtebundes nach einer klaren Regelung für die Kostenaufteilung. „Für anerkannte JuristInnen und ExpertInnen selbst stellt es eine unseriös Tatsache dar, den Städten und Gemeinden, aber auch den Gerichten die Regelung dieser Angelegenheit zu überlassen“, so Bürgermeister Luger. „Es ist nicht fein“, so Bürgermeister Luger weiter, „wenn sich der Bund in seiner Zuständigkeit für die öffentliche Sicherheit der Kostenverantwortung entzieht. Die Bundesregierung soll so schnell wie möglich die Rechtslücke beseitigen und endlich Rechtssicherheit für Städte sowie Gemeinden herstellen.“

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