Höhere Einkommensgrenzen bei Schulbeginn- und Schulveranstaltungsbeihilfe

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Rechtzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres gibt es eine gute Nachricht für Eltern: Für die Schulbeginn- und Schulveranstaltungsbeihilfe werden nämlich die Einkommensgrenzen erhöht. "Dadurch haben deutlich mehr Familien Anspruch auf diese Unterstützungen des oberösterreichischen Familienreferates", sagt Landeshauptmannstellvertreter Franz Hiesl. Der bisherige Sockelbetrag wird von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben. Bei einer Familie mit zwei Elternteilen und drei Kindern erhöht sich die daher zum Beispiel die Einkommensgrenze um rund 8000 Euro des Jahresnettoeinkommens.

Die Schulbeginnhilfe wird bei erstmaligem Eintritt in die Pflichtschule gewährt und beträgt 100 Euro. Hiesl: "Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern wird auf diese Weise jenen Familien geholfen, die diese Unterstützung am dringendsten benötigen."

Auf die Schulveranstaltungsbeihilfe in der Höhe von 100 Euro pro Kind haben Eltern Anspruch wenn mindestens zwei Kinder an mehrtägigen Schulveranstaltungen wie Schikurse, Landschul- oder Sportwochen teilnehmen. Insbesondere Mehrkindfamilien würden an ihre finanziellen Grenzen stoßen, wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem Schuljahr zusammenfallen, so Hiesl.

Die Einkommensgrenzen für die Schulbeginn- und Schulveranstaltungsbeihilfe berechnen sich nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des Sockelbetrages. Auf www.familienkarte.at können Eltern mit einem Onlinerechner bereits vor Antragstellung prüfen ob ein Anspruch auf die Beihilfen besteht.

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