Corona-Update Linz
Impf-Voranmeldung startet – Dauertest-Stationen öffnen
Ab Samstag, 23. Jänner können sich alle LinzerInnen für die Corona-Impfung vormerken lassen. Am Montag nehmen die drei Dauer-Teststandorte in Linz ihren Betrieb auf – die Linzer Corona-Neuerungen im Überblick.
LINZ. Das Land Oberösterreich ermöglicht ab Samstag, 23. Jänner eine Voranmeldung zur Corona-Schutzimpfung. Alle Menschen mit Wohnsitz in OÖ ab 16 Jahren können sich auf ooe-impft.at online für eine Impfung vorregistrieren.
Anmeldung noch ohne Impftermin
Einen Impftermin erhält man mit der Registrierung jedoch noch nicht. Wer sich anmeldet, dem wird per E-Mail und/oder SMS bekannt gegeben, wann und wo die nächste Impfmöglichkeit im Bundesland besteht und welche Gruppen sich dazu anmelden können. Über die Prioritätenreihung entscheidet das nationale Impfgremium.
Termine für Schnell-Tests ab Sonntag
Am Montag, 25. Jänner, nehmen dann die drei Dauer-Teststandorte in Linz ihren Betrieb auf. Dort können sich Personen nach Anmeldung an sieben Tagen pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Stadt Linz stellt dafür dem Land Oberösterreich das Design Center zur Verfügung, wo die Tests von Bundesheer und Rotem Kreuz abgewickelt werden. Das Design Center ist dazu täglich von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Die weiteren Test-Standorte befinden sich im Ausbildungszentrum des Kepler Universitätsklinikums MC V in der Krankenhausstraße 26 - 30 sowie im Ordensklinikum der Barmherzigen Schwestern in der Magazingasse 8. Anmeldungen über die Homepage des Landes Oberösterreich.
FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bim ab Montag
Im Lebensmittelhandel sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt ab Montag die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Die Linz AG Linien informieren über die verstärkten Schutzmaßnahmen mittels Durchsagen in den Fahrzeugen und auf den Infoscreens. Zusätzlich werden Aushänge und Aufkleber über die neue Tragepflicht aufmerksam machen. Das Kontrollservice überprüft die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht ab Montag. Unterstützend ist auch der Ordnungsdienst der Stadt Linz im Einsatz.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab 14 Jahren. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können statt der FFP2-Maske wie bisher einen Mund-Nasenschutz verwenden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind nur Kinder unter 6 Jahren und Personen, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen keine Maske beziehungsweise keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Krankentransporte für betagte Impf-KandidatInnen
Das neue Online-Angebot wird auch die bisherige, speziell für die Anmeldung der über 80-jährigen Personen eingerichtete Telefon-Hotline ersetzen. In Linz erweitert die Stadt ihr Impfangebot für über 80-Jährige um einen kostengünstigen Transport.
Telefonische Anmeldung beim Samariterbund
Wer den Weg ins Neue Rathaus nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Angehörigen bestreiten kann, dem steht der Freizeitfahrdienst des Arbeiter-Samariterbundes zur Verfügung. Die Fahrten können mit den bestehenden Gutscheinen des Arbeiter-Samariterbundes zum innerstädtischen Transporttarif jeweils für Hin- und Rückfahrt bezahlt werden. Die Zusatzkosten trägt das Sozialressort der Stadt Linz. Ein Bedarf kann unter der Telefonnummer 0732/2127 (von 8 bis 16 Uhr besetzt) angemeldet werden.
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