Missbräuchliche Verwendung des Gehbehindertenausweises ist kein Kavaliersdelikt

Für stark gehbehinderte Personen besteht die Möglichkeit, beim Magistrat der Stadt Wels um einen Ausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, anzusuchen. Im Stadtgebiet von Wels sind derzeit rund 1400 solcher Ausweise für stark gehbehinderte Personen im Umlauf. Obwohl bei der Ausstellung der Ausweise darauf hingewiesen wird, dass „Verstirbt der Ausweisinhaber, so haben die Angehörigen den Gehbehindertenausweis unverzüglich der Dienststelle Verkehrsrecht zu übermitteln“, wurden nach derzeitigem Stand derzeit rund 300 Ausweise von Verstorbenen nicht mehr zurückgegeben. Angehörige werden daher ersucht, Ausweise von Verstorbenen – soweit diese bis dato nicht zurückgegeben wurden – in der Dienststelle Verkehrsrecht (Pfarrgasse 25, 1. Stock, Zimmer 106) abzugeben.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in den kommenden Monaten vom Stadtpoli-zeikommando Wels eine Schwerpunktaktion durchgeführt wird, um die missbräuchliche Ver-wendung der Ausweise zu unterbinden. Bei widerrechtlicher Benützung der Ausweise wer-den die Lenker bei Gericht wegen Gebrauch fremder Ausweise und nach der entsprechen-den Verwaltungsübertretung angezeigt. Gleichzeitig wird das Fahrzeug auf Kosten des Lenkers abgeschleppt.

„Natürlich ist es verständlich, dass man beim Aussortieren der Unterlagen eines eben verstorbenen Angehörigen nicht sofort an die Rückgabe des Ausweises denkt. Aber so wie die Abmeldung/Information bei anderen Stellen ist auch hier eine Meldung bzw. Retournierung der richtige Weg. Absolut unverständlich ist für mich der Missbrauch, sprich die weitere Verwendung des Ausweises. In meinen Augen ist es absolut schändlich, eine Behinderung vorzutäuschen, um einen Parkplatz zu bekommen bzw. den Ausweis eines Verstorbenen zu verwenden“, erklärt Stadtrat Gerhard Kroiß.

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