Rechte bei Flugverspätung oder Annulierung
OÖ. Im ersten Halbjahr 2018 haben schon 1.800 Konsumenten Rat bei den Konsumentenschützern der AK Oberösterreich gesucht, weil es Probleme im Urlaub gab. Damit stiegen die Beschwerdezahlen um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Die meisten Probleme gibt es mit Flugannulierungen und Verspätungen. Damit der Urlaub kein Reinfall wird, raten die Reiseexperten der Arbeiterkammer OÖ folgende Tipps zu beherzigen:
- Bei Verspätungen ab zwei Stunden muss die Fluglinie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen sowie unentgeltliche Telefongespräche anbieten.
- Führt die Verspätung dazu, dass Sie übernachten müssen, muss eine kostenlose Hotelunterbringung organisiert werden.
- Kommt ihr Flieger drei Stunden verspätet am Endziel an, haben Sie die Möglichkeit, Ausgleichsentschädigungen gegenüber der Fluglinie geltend zu machen.
- Ab fünf Stunden Verspätung können Sie die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.
- Auch wenn Sie bereits Wochen vor der Reise von einer Verlegung der Flugzeiten oder Flugorte erfahren, müssen Sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
Mehr Informationen gibt es unter: ooe.konsumentenschutz.at
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