Regeln im Ausland beachten

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OÖ. Kroatien ist eines der beliebtesten Reiseziele der Oberösterreicher. Damit der Urlaub ohne böse Überraschungen verläuft, informiert ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl über wichtige Regelungen. „So sind etwa die meisten Parkplätze in Kroatien gebührenpflichtig – auch wenn dies oft nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Als Nachweis sollte man das Ticket aufbewahren – und zwar fünf Jahre lang", empfiehlt die Expertin. Denn in letzter Zeit erhielten einige Österreicher, auch noch Jahre nach ihrem Kroatienurlaub, nachträglich Schreiben wegen angeblich nicht bezahlter Gebühren.

Wildcampen ist tabu
Auch beim Campen ist Vorsicht geboten: Wer mit Reisemobil oder Wohnanhänger unterwegs ist, sollte sich zum Übernachten einen offiziellen Stellplatz suchen, denn freies Stehen auf Straßen oder Parkplätzen ist in Kroatien untersagt – es drohen hohe Strafen.

Auch das Ausführen von Trüffel ist heikel. „Wer sie als Mitbringsel mitnehmen möchte, muss wissen, dass man für lose, unverarbeitete Trüffel eine Ausfuhrgenehmigung benötigt", sagt die ÖAMTC-Expertin.

Hundebesitzer müssen sich ebenfalls über einiges informieren. Für die Mitnahme von Hunden ist der EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung notwendig. Und auch die örtlichen Bestimmungen sollten bekannt sein: Baden ist beispielsweise nur an Hundestränden erlaubt – die Tiere müssen zudem an die Leine genommen werden und Listenhunde einen Maulkorb tragen.

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