AK erkämpft 6.700 Euro für Angestellten
Aufgrund der langen Verfahrensdauer sind aber Ansprüche verfallen – die AK pocht auf Reform.
„Es schockiert mich immer wieder, mit welcher Selbstverständlichkeit manche Unternehmer von ihren Mitarbeitern die Arbeitsleistung verlangen, die Gegenleistung – den korrekten Lohn – aber beharrlich verweigern“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Anlass ist ein aktueller Fall aus Linz: Ein Angestellter hatte eineinhalb Jahre in einem Handyshop gearbeitet. Bezahlt wurde er dafür aber nur unregelmäßig und unvollständig. Außerdem wurden ihm nach der Kündigung die Beendigungsansprüche verweigert. Der Angestellte wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Arbeiterkammer Oberösterreich.
Drei Jahre Kampf
Doch die Lage spitzte sich weiter zu, denn als die AK-Rechtsexperten die offenen Ansprüche schriftlich einforderten, reagierte der ehemalige Arbeitgeber mit einer Strafanzeige und unterstellte seinem Mitarbeiter Diebstahl, Betrug und Erpressung. Doch die Anschuldigungen erwiesen sich als haltlos und das Verfahren wurde eingestellt. Die Klage der AK hatte hingegen Erfolg, der Arbeitgeber wurde nach einer Berufung auch in zweiter Instanz rechtskräftig verurteilt. Seine Schulden bezahlte er aber trotzdem nicht und auch eine Exekution blieb erfolglos. Erst als die Firma pleite ging, erhielt der Angestellte 6.700 Euro durch den Insolvenzfonds – zusätzliche Ansprüche waren aufgrund der langen Verfahrensdauer von drei Jahren aber bereits verfallen.
AK fordert Ende der Verfallsfristen
Gerade dieser Umstand ärgert Kalliauer besonders: "Der Verfall von Lohnansprüchen ist weder aus rechtlichen noch aus moralischen Gründen nachvollziehbar." Kalliauer fordert deshalb ein Ende der Verfallsfristen von unter drei Jahren: "Schließlich geht‘s um Millionen, um die Arbeitnehmer regelrecht geplündert werden“, so der AK-Präsident.
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