Aufnahmeverfahren für zwei JKU-Bachelorstudien

Übersteigt die Anzahl der Bewerber das Studienkontingent, wird es eine schriftliche Prüfung geben. | Foto: WavebreakmediaMicro/Fotolia
  • Übersteigt die Anzahl der Bewerber das Studienkontingent, wird es eine schriftliche Prüfung geben.
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Im Februar 2013 wurde im Nationalrat eine UG-Novelle zur Studienplatzfinanzierung und in Verbindung damit auch Aufnahmeverfahren in fünf verschiedenen Studienfeldern beschlossen. An der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz betrifft das die zwei Bachelorstudien Wirtschaftswissenschaften und Sozialwirtschaft. Das Aufnahmeverfahren setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: einer Online-Registrierung, der Erstellung eines Motivationsschreibens und einer schriftlichen Prüfung.

Anmeldung von März bis Mai

Alle Studieninteressierten, die im Wintersemester 2014/15 bzw. Sommersemester 2015 an der JKU die Bachelorstudien Wirtschaftswissenschaften oder Sozialwirtschaft beginnen möchten, müssen an einem mehrstufigen Aufnahmeverfahren teilnehmen. Im ersten Schritt ist es notwendig, dass sie sich im Zeitraum von 1. März bis 15. Mai auf der JKU-Webseite www.jku.at/aufnahmeverfahren anmelden. Wird das vorgeschriebene Kontingent für beide Studienrichtungen in der Höhe von 1060 Plätzen überschritten, ist bis spätestens 10. Juni 2014 ein Motivationsschreiben zu verfassen und an die Universität zu übermitteln.

„Mitte Juni werden die Studieninteressierten informiert, ob es eine Fortsetzung des Aufnahmeverfahrens in Form einer schriftlichen Prüfung geben wird. Wenn die Zahl der Bewerber höher als das verfügbare Studienplatzkontingent ausfällt, wird am 8. Juli ein schriftlicher Prüfungstermin stattfinden“, erklärt Herbert Kalb, der Vizerektor für Lehre an der JKU. Am gleichen Tag finden auch an anderen österreichischen Universitäten, wie der Universität Wien oder der Wirtschaftsuniversität Wien, die Prüfungen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Studien statt.

Aufnahmeverfahren nur einmal im Jahr

Das Aufnahmeverfahren für die zwei Bachelorstudien findet nur einmal im Jahr statt. Auch jene Studierende, die erst im Sommersemester 2015 ihr Studium beginnen möchten, müssen sich im vorgegebenen Zeitraum registrieren und gegebenenfalls die Prüfung am 
8. Juli ablegen. Das betrifft auch Personen, die das Wehrdienst- bzw. Zivildienstjahr vor sich haben. Maturanten können sich anmelden, da für die Registrierung zum Anmeldeverfahren das Maturazeugnis noch nicht vorhanden sein muss.

Informationen zum Aufnahmeverfahren sowie zum Prüfungsstoff sind auf der JKU-Webseite www.jku.at/aufnahmeverfahren abrufbar. Die Studienwerber werden über den genauen Prüfungszeitpunkt rechtzeitig benachrichtigt.

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