"GmbH light wiederbelebt"
Zum zweiten Mal überarbeiteter Gesetzesentwurf über Änderungen zur 2013 eingeführten GmbH light stellt Jungunternehmer zufrieden.
Von einer "Wiederbelebung der GmbH light" spricht der Linzer Steuerberater Markus Raml, ehemaliger Landesvorsitzender der Jungen Wirtschaft Oberösterreich. Nach dem Ursprungsentwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2014 sei zu befürchten gewesen, dass die im Jahr 2013 mit großem Getöse eingeführte 10.000-Euro-GmbH "in die völlige Bedeutungslosigkeit abdriftet". Heftige Kritik und Proteste von Wirtschaftskammer, Junger Wirtschaft und Wirtschaftsbund führten zu einer zweimaligen Überarbeitung der GmbH light-Novelle.
Start mit 10.000 Euro
Die aktuelle Letztfassung des Gesetzesentwurfs muss noch im Nationalrat beschlossen werden. Sie sieht zwar nach wie vor die verpflichtete Anhebung des Stammkapitals von 10.000 auf 35.000 Euro vor. "Es bleibt jedoch die Möglichkeit, unter dem Schlagwort 'Gründungsprivilegierung' bei Neugründungen das Stammkapital mit 10.000 Euro festzusetzen", so Raml.
Die "gründungsprivilegierten GmbHs" müssen dann innerhalb von zehn Jahren ihr Stammkapital auf 35.000 Euro aufstocken. Anders als in den ersten Entwürfen vorgesehen, muss dafür allerdings nunmehr nicht ein Viertel der jährlichen Gewinne angespart werden. "Es soll vielmehr der Verantwortung der Gründer überlassen bleiben, wie sie die nach Auslaufen des Gründungsprivilegs weiteren Einzahlungen aufbringen. Möglich ist dies also aus angesparten Gewinnen oder wahlweise durch Einzahlung aus der Privattasche", erklärt Raml.
Auch bisher gegründete GmbH light müssen auf 35.000 Euro aufstocken
Die Verpflichtung zum Aufstockung des Stammkapitals auf 35.000 Euro soll aber auch bisher gegründete 10.000-Euro-Gesellschaften treffen. Ihnen bleibt dafür Zeit bis 1. März 2024. Dafür soll bei neu gegründeten GmbH light die in den ersten Entwürfen vorgesehene Verpflichtung entfallen, auf den Geschäftspapieren, Bestellscheinen und Webseiten auf die "Gründungsprivilegierung" hinzuweisen. „Diese Stigmatisierung hätte zu gravierenden Wettbewerbsnachteilen für Neugründer im Umgang mit Geschäftspartnern und Banken geführt, weshalb der Entfall dieser Verpflichtung besonders begrüßenswert ist.“ sagt Raml. Ebenso erfreulich für Jungunternehmer sei, dass die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrages durch Zukauf von Wertpapieren nun doch nicht abgeschafft werden soll. Diese Steuerbegünstigung kann künftig durch den Kauf von Wohnbauanleihen in Anspruch genommen werden, "wodurch ein mittelbarer Impuls für Realinvestitionen gesetzt und der Wohnbau stärker gefördert wird", sagt Raml.
Die Mindestkörperschaftsteuer soll künftig in den ersten fünf Jahren nach Gründung 500 Euro, bis zum zehnten Jahr 1000 Euro und danach 1750 Euro betragen.
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