Nach EuGH-Urteil
Laut Arbeiterkammer ist Karfreitag für alle Arbeitnehmer bezahlter Feiertag
Im Rechtsstreit zwischen einem Arbeitnehmer und einem privaten Arbeitgeber aus Wien hat der Europäische Gerichtshof nun entschieden, dass auch ein nicht religiöser Arbeitnehmer den Karfreitag als bezahlten Feiertag erhalten muss.
Sollt der Arbeitnehmer freiwillig am Karfreitag arbeiten, steht ihm ein Feiertagsentgeld für die geleistete Arbeit zu. „Durch dieses Urteil können nun alle Arbeitnehmer/innen gegenüber ihren Arbeitgebern den Karfreitag 2019 als bezahlten Feiertag geltend machen“, sagt AK-Präsident Dr, Johann Kalliauer.
Hintergrund: Ein Paragraf im Arbeitsruhegesetz besagt, dass nur für Angehörige der evangelischen Kriche, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodischen Kirche der Karfreitag ein Feiertag ist.
Dass diese Regelung Angehörige anderer Glaubenseinrichtungen diskriminiert und daher das Unionsrecht verletzt, wurde bereits 2004 diskutiert. Erst durch das aktuelle Gerichtsverfahren, dass der Oberster Gerichtshof beim EuGH eingeleitet hat, wurde diese Rechtsansicht bestätigt.
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