Landstraße ist für Straßenmusiker ein hartes Pflaster

Abseits des Pflasterspektakels ist von Straßenmusikern in der Linzer Innenstadt nur sehr wenig zu hören. Foto: Bernhard Stadlbauer
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  • hochgeladen von Johannes Grüner

LINZ (jog). Straßenkunst wird in Linz einmal im Jahr groß geschrieben. Das Pflasterspektakel ist eines der touristischen Aushängeschilder der Stadt. Zum 30. Jubiläum von 21. bis 23. Juli lockt es heuer wieder zahlreiche Artisten, Musiker, Schauspieler und Akrobaten in die Landeshauptstadt. Wer in Linz abseits dieser drei Tage Straßenmusik machen will, muss eine Vielzahl an Verordnungen in Kauf nehmen. Vor einem ersten Auftritt haben Künstler beispielsweise eine "Kostprobe" ihres Könnens abzugeben. Dazu gilt es zwischen 8 und 9 Uhr im Neuen Rathaus zum Vorspielen anzutreten. "Ich hab in meiner Schulzeit mit zwei Freunden beschlossen, mal auszuprobieren wie das so ist, auf der Landstraße zu spielen. Es hat mich sofort fasziniert. Meiner Meinung nach ist das die ehrlichste Art Musik zu machen – pur und unverfälscht. Du musst dir dein Publikum hart verdienen." Jakob Busch alias "Jack the Bush" ist Bummlern und Flanierern auf der Landstraße seit einigen Jahren ein Begriff. Neben Walter Klinger, dem blinden "Elton John von Linz", ist er wohl der bekannteste Straßenmusiker in der Landeshauptstadt. Mit Gitarre und durchdringender Stimme bewaffnet, hat er die Linzer Einkaufsmeile regelmäßig mit Coversongs und selbstgeschriebenen Mundartkompositionen beschallt.

Zettel im Hut
Dafür muss er sich im Neuen Rathaus den so genannten Straßenkunstbescheid um 14,30 Euro holen. "In Linz wird relativ streng kontrolliert. Wenn man keine Bewilligung dabei hat, kann das mit einem lebenslangen Straßenmusik-Verbot für Linz enden", so Busch. Kaum eine andere Landeshauptstadt hat striktere Auflagen, auch deshalb haben Straßenmusiker in der Stahlstadt Seltenheitswert. Alle 30 Minuten muss der Standort gewechselt werden, gespielt werden darf maximal einmal pro Woche. Darbietungen sind zwischen Taubenmarkt und Blumauer Platz von Montag bis Samstag von 10.30 bis 22 Uhr erlaubt. 2015 wurden in Linz 267 Bescheide ausgestellt, 22 Mal gab es Anzeigen wegen illegaler Straßenmusik.
Nicht nur Münzen landen im Hut von Jakob Busch, sondern auch kleine Botschaften: "Auf einem Zettel stand: Danke, du hast mir gerade meinen Tag gerettet. Sowas freut einen natürlich besonders." Im Laufe seiner Straßenmusikkarriere wurde er immer öfter angesprochen und für Konzerte oder auch Hochzeiten gebucht. Heute haben seine Konzerte auf der Landstraße Seltenheitswert, stattdessen hat er ein Mundart-Album veröffentlicht und mit dem Song "Hoit mi" sogar die heimischen Charts gestürmt.

Landeshauptstädte im Vergleich

Wien: Straßenmusiker müssen sich um eine Platzkarte für den nächsten Monat für 6,50 Euro bemühen: Zwei Stunden zwischen 16 und 20 Uhr darf man dabei an höchstens zehn Tagen im Monat an bestimmten Plätzen spielen.

Salzburg: Eine Stunde darf an sieben Plätzen gespielt werden. Verstärker sind verboten. Aktuell wird über strengere Handhabung nachgedacht.

Graz: Der Spielort muss nach 30 Minuten gewechselt werden. Platzkarten (3,63 Euro) vom Magistrat braucht man für die Innenstadt am jeweiligen Tag. Pro Woche werden maximal drei Karten an den gleichen Künstler vergeben.

Innsbruck: Eine Genehmigung für drei Tage kostet 64,30 Euro, maximal 15 Tage darf man im Jahr spielen. In der Altstadt ist Straßenmusik gänzlich verboten.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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