Offenes Feuer und Feuerwerke in Linz verboten
Die anhaltende Trockenheit hat dazu geführt, dass die Waldbrandschutz-Verordnung Anfang Juni in Kraft getreten ist. Darin wird festgelegt, dass offenes Feuer und Rauchen im Wald bis 31. Oktober 2018 verboten ist. Ebenso sind Feuerwerke in Linz derzeit nicht erlaubt. Diese Verbote gelten aber nicht nur im Wald, sondern in allen so genannten Gefährdungsbereichen. Betroffen sind alle Orte – vor allem im Linzer Süden am Pichlinger See, am Weikerlsee oder in den Traun-Donau-Auen – an denen wegen der Boden- oder Windverhältnisse das Übergreifen eines Feuers in einen benachbarten Wald begünstigt wird. „Besonders gefährlich ist dabei der Funkenflug“, warnt der städtische Förster Rudolf Horner.
Hohe Strafen
Schilder weisen auf die Verbote mit klar verständlichen Piktogrammen hin.
Vizebürgermeister Bernhard Baier appelliert an die Linzer Bevölkerung, die Warnungen der Förster ernst zu nehmen: „Der Waldbrand oberhalb der Kalvarienkirchen in St. Margarethen hat uns vor Augen geführt, wie trocken und leicht entzündlich unsere Wälder derzeit sind. Es geht daher darum, die individuelle Verantwortung wahrzunehmen und auf Feuerwerke sowie auf offenes Feuer und Rauchen im Linzer Wald zu verzichten!” Wer die Bestimmungen dieser Verordnung übertritt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.
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