Ein Kind braucht beide Elternteile

Johann Schwaighofer | Foto: Christian Reiter

Seit eineinhalb Jahren unterstützt die Initiative „Vaterverbot“ österreichweit Elternteile, denen ihre Kinder vorenthalten werden. Vorrangig sind es Väter, die um ihr Recht kämpfen, aber auch Mütter und Großmütter beteiligen sich an „Vaterverbot“. Seit Anfang 2010 ist der Verein im Lungau tätig.

LUNGAU (rec). Großteils sind es Väter, die nach einer Trennung um das Recht, ihr Kind regelmäßig sehen zu können, kämpfen müssen. „Egal ob man vorher verheiratet war oder nicht, eine gemeinsame Obsorge ist in Österreich nur mit der Zustimmung der Mutter möglich“, weiß Johann Schwaighofer – selbst Betroffener – um die Gesetzeslage bestens Bescheid.

Alle Infos unter www.vaterverbot.at
„Wenn das Kind bei der Mutter nicht gerade durch gröbste Umstände gefährdet ist, hat man als Vater keine Chance“, so Schwaighofer weiter. Besonders hart ist es für ihn, da er während der Vaterkarenz eine innige Beziehung zu seiner Tochter aufbauen konnte. Der gebürtige Pinzgauer ist dabei, eine „Vaterverbot“-Gruppe im Lungau aufzubauen. Seit Herbst 2009 gibt es die Initiative in Salzburg, übrigens von einer Frau, Anni Lemberger, geleitet. Einmal im Monat finden Landestreffen in Salzburg statt. Infos dazu sind unter www.vaterverbot.at zu haben. Neben Informationen und Berichten von verzweifelten Vätern sind dort auch Einträge von Großmüttern und vereinzelt auch von Müttern zu finden. In zehn Prozent der Fälle sind Frauen direkt betroffen. „Vaterverbot“ weist darauf hin, wie wichtig für Kinder der Kontakt zu beiden Elternteilen ist. Begrüßt wird das Bemühen der aus dem Lungau stammenden Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Sie setzt sich dafür ein, Besuchsrechtsverfahren bei Gericht zu beschleunigen: „Es kann nicht sein, dass Väter oder Mütter ihr Kind so lange nicht sehen und es in dieser Zeit entfremdet wird. Das Wohl des Kindes muss Vorrang haben!“

Vater und kein „Besuchsonkel“
Diese Forderungen decken sich mit den Zielen des Vereins: Gleichberechtigung beider Elternteile, ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell, Kinder sollen nicht unter Obsorgestreitigkeiten leiden, gemeinsame Obsorge für beide Elternteile: „Der Vater bleibt Vater, und darf nicht zum Besuchsonkel am Wochenende degradiert werden.“ Aber auch: „Beim Recht des Kindes auf beide Eltern appellieren wir unter anderem an jene Väter, die sich selber ein Vaterverbot auferlegen. Wenn die Forderung des Unterhaltes nach der Betreuungsleistung gemessen würde, hätte ein Vater, der sich nicht um sein Kind kümmert, 100 Prozent zu bezahlen, da er nichts zur Betreuung beiträgt“, ist der Verein „Vaterverbot“ überzeugt. Johann Schwaighofer ist durch den Tamsweger Rechtsanwalt Dr. Michael Tischler, der kostenlose Erstgespräche anbietet, auf diese Initiative aufmerksam geworden. Mit Unterstützungserklärungen (www.vaterverbot.at) gewinnt der Verein an Einfluss. Derzeit gibt es 5.000 Unterstützer in ganz Österreich.

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