Trotz Bewilligung geht Odyssee weiter

Bordell | Foto: Christian Reiter

Die Gemeindevertretung von St. Andrä erteilte in ihrer Sitzung vom 27. November nach mehrjährigem Rechtsstreit nun zwar die Bordellbewilligung für ein Haus am Passeggen, stellt aber Bedingungen und überhäuft die Betreiberinnen mit einer Reihe von Auflagen. Rechtsanwalt Dr. Franz Essl wird deshalb auch gegen den jüngsten Bescheid der Gemeinde Vorstellung beim Amt der Salzburger Landesregierung erheben.

ST. ANDRÄ (rec). Der Bescheid der Gemeinde St. Andrä, in dem für ein Haus am Passeggen die Bordellbewilligung erteilt wird, kommt einem Pyrrhussieg für die Betreiberinnen gleich. Zwar wurde der negative Bescheid des damaligen Bürgermeisters vom 1. August 2007 aufgehoben, jedoch nur unter zwei Bedingungen. Einerseits dürfe der Bordellbetrieb erst aufgenommen werden, sobald eine raumordnungsrechtliche Bewilligung vorliege und zweitens, erst wenn auch eine baupolizeiliche Bewilligung für die Nutzungsänderung vom Wohnhaus zum Bordellbetrieb erteilt sei. „Das ist, zum wiederholten Mal, grob rechtswidrig“, ist der Rechtsanwalt der Betreiberinnen, Dr. Franz Essl, aufgebracht. Es sei hier ausschließlich das Salzburger Polizeistrafgesetz anzuwenden. Er werde deshalb gegen diesen Bescheid der Gemeinde erneut mit Vorstellung bei der Salzburger Landesregierung antworten.

„Die einzelnen Punkte sind im Detail zu prüfen“
Zudem knüpfte die Gemeindevertretung von St. Andrä an ihre pro forma erteilte Bordellbewilligung eine Vielzahl an Auflagen, die einerseits Usus seien, so Essl, andererseits gebe es aber Punkte, die er gemeinsam mit dem Besitzer des Hauses und den Betreiberinnen noch im Detail besprechen müsse, und gegebenenfalls in der Vorstellung anfechten werde.

„Rege Phantasie der Gemeinde“
So zum Beispiel dürfen, laut Gemeinde, höchstens zwei Personen die Prostitution ausüben. Zumindest eine der für den Betrieb Verantwortlichen müsse „während der Betriebszeiten ständig anwesend sein“. In Verbindung mit der Auflage, die Betriebszeit werde von 00:00 bis 24:00 festgesetzt, ergibt sich daraus ein recht heikles Richtlinienpaket. Beleuchtung des Bordells und jede Art von Maßnahmen, die auf das Etablissement hinweisen, seien verboten. Anzeigen in Tageszeitungen müssten bei der Behörde gemeldet werden. Auch, dass die Bewilligung bis auf Widerruf erteilt wird, hält Dr. Essl für fragwürdig: „Das geht nicht ohne weiteres.“ Bei all dem Unmut über den Inhalt des jüngsten Bescheides, bringt die Betreiberinnen und Rechtsanwalt Essl ein Punkt dennoch zum Schmunzeln: „Die Durchführung von Praktiken mit Instrumenten, (...), die dazu geeignet sind, eine Verletzung von Haut und Schleimhäuten herbeizuführen (wie z.B.: Nadelungen, Katheter, Blasenspülung, Harnröhrendehnung und dergleichen) sind verboten“, heißt es im Bescheid der Gemeinde. „In der Gemeindevertretung von St. Andrä hat man offenbar eine rege Phantasie“, kann sich Essl einen Kommentar dazu nicht verkneifen.

Hohe Verwaltungsgebühren
Zuletzt prangert er noch die Höhe der vorgeschriebenen Verwaltungsgebühren von über 1.000 Euro an: „Das ist exorbitant hoch“, kritisiert der Rechtsanwalt und fügt hinzu: „anscheinend hat die Gemeinde jetzt den finanziellen Aspekt des Bordells für sich gewonnen!“ Die Gebühren würden zwar entrichtet, aber aufgrund des weiteren Rechtsweges mit dem Mittel der Vorstellung seitens der Betreiberinnen ist in der Bordell-Causa noch immer nicht das letzte Wort gesprochen.

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