Ein Fallbeispiel aus der AK-Beratungspraxis
Hier konnte ein außergerichtlicher Vergleich durch die Arbeiterkammer Salzburg erwirkt werden.
LUNGAU. Der Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer im Lungau, Bernhard Kendlbacher, schildert folgenden Fall aus der AK-Beratungspraxis: "Eine Dienstnehmerin arbeitete seit elf Jahren für ein und dieselbe Firma. Plötzlich wurde sie eines Tages, ohne Vorwarnung, an ihrem freien Tag an ihren Arbeitsplatz zitiert. Sie staunte nicht schlecht als ihr der Filialleiter die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses vorlegte. In ihrer Verzweiflung setzte sie auch noch ihre Unterschrift darunter. Völlig aufgelöst kam sie zu uns und schilderte, was geschehen war“, erinnert sich Bernhard Kendlbacher und fährt fort: „Wir schalteten den Betriebsrat ein und drohten mit einer Klage vorm Arbeitsgericht. Schlussendlich konnte ein außergerichtlicher Vergleich erwirkt werden. Letztendlich war der Dienstgeber zur Zahlung einer freiwilligen Abfindung in der Höhe von 14.324,74 Euro brutto bereit."
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