Lungau: Rauchen und Feuer entzünden verboten
Dieses Verbot gilt auf sämtlichen Waldflächen des Bezirkes Tamsweg und auf daran angrenzenden Grundflächen, welche einen Gefährdungsbereich für den Wald darstellen.
LUNGAU. Die vergangenen Wochen waren im Bezirk Tamsweg von deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlägen gekennzeichnet. Aufgrund der herrschenden Witterung sei eine besondere Brandgefahr gegeben, wie die Bezirkshauptmannschaft Tamsweg in einem Kommuniqué vom 6. August 2018 informiert.
Vorbot betrifft ganzen Bezirk
Die Bezirkshauptmannschaft verbietet daher mit sofortiger Wirkung (gemäß §41 Abs. 1 des Forstgesetzes (ForstG) 1975, BGBl. Nr. 440 idgF.) jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich. Dieses Verbot gilt auf sämtlichen Waldflächen des Bezirkes Tamsweg und auf daran angrenzenden Grundflächen (ohne Rücksicht auf die Kulturgattung), welche einen Gefährdungsbereich für den Wald darstellen.
Solange bis es wieder stärker regnet
Das Verbot ist laut der Tamsweger Bezirksbehörde befristet bis zum Auftreten stärkerer Niederschläge, welche eine tiefreichende Durchfeuchtung des Waldbodens und damit eine Beseitigung der besonderen Brandgefahr bewirken.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a) Ziff. 17 des Forstgesetzes 1975, so der Hinweis von Seiten der BH.
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