Windmühlgasse
Strafzettel bringt Halteverbot zu Fall
Durch die Beschwerde eines Anrainers der Windmühlgasse wurde nun das seit 2013 dort verankerte Halte- und Parkverbot vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
MARIAHILF. Am 10. September 2018 startete der Arbeitstag für den Rechtsanwalt Erwin Dirnberger wie jeder andere. Einziger Unterschied: Er hielt für kurze Zeit gegenüber seiner Kanzlei in der Windmühlgasse auf der Höhe der Hausnummer 30 für eine Ladetätigkeit.
Bei seiner Rückkehr, wenige Minuten später, erhielt er einen Strafzettel. 78 Euro plus 10 Euro Verfahrenskosten sollte der Wiener zahlen. Dies lies er nicht auf sich beruhen und legte beim Landesverwaltungsgericht Wien Beschwerde ein.
Seit einigen Tagen ist nun das Verbotsschild in der Windmühlgasse mit einer Plastikfolie verhüllt – das Halt- und Parkverbot wurde aufgehoben.
Grund für Halte- und Parkverbot
Anlass zum Halte- und Parkverbot in der Windmühlgasse war der Umbau der Mariahilfer Straße zu einer Begegnungszone. Dafür musste für die Buslinien 13A und N71 (Nachtbus) eine neue Route gefunden werden. Als neue Streckenführung wurde die Gumpendorfer Straße, Windmühlgasse, Capistrangasse und Mariahilfer Straße weiter in die Kirchengasse (Neubau) gewählt.
Um mögliche Fahrbehinderungen der Busse in den Seitengassen durch etwaige Falschparker zu verhindern führte die Magistratsabteilung 46, Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten, eine Ortsverhandlung durch. Auch die Windmühlgasse – eine kleine Gasse paralell zur Mariahilfer Straße mit Einbahnregelung stadteinwärts – wurde hier näher unter die Lupe genommen. Auch wurde eine Schleppkurvensimulation durchgeführt. Dabei kamen die Experten der Stadt zu dem Entschluss, dass die dortige Schrägpark- zu einer Längsparkzone umfunktioniert werden solle.
Aus den Unterlagen der damaligen Verhandlung wurde festgehalten, dass auf Höhe Windmühlgasse 30 bis 28 auch "kein sinnvoll wirksamer Halteverbotsbereich" ermittelt werden konnte. Da die Wiener Linien jedoch sich für ein solches aussprachen, wurde in späterer Folge doch noch ein Halte- und Parkverbot auf der stadteinwärts gesehenen linken Fahrspur der Kurve ausgesprochen.
Parkverbot ist gesetzeswidrig
Nach der Beschwerde des Anrainers Erwin Dirnberger kam das Landesverwaltungsgericht zu dem Entschluss, dass das Halte- und Parkverbot nicht den generellen Kriterien für Verkehrsbeschränkungen unterliege. "Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs muss gegeben sein", so die Kurzfassung des Gesetzestextes.
Auch der Verfassungsgerichtshof kam zu diesem Entschluss und hob das Halteverbot an dieser Stelle mit sofortiger Wirkung auf. Mittlerweile ist auch das Verbotsschild in der Gasse mit einer Plastikhülle verschleiert.
Erwin Dirnberger hat gewonnen. Das Verwaltungsgericht muss das Strafverfahren gegen ihn einstellen. Die Strafe vom Herbst 2018 muss er somit nicht bezahlen.
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