„Behördenwillkür“ beim KUZ Mattersburg?
KUZ Mattersburg: Volksanwaltschaft übt massive Kritik an Entscheidung des Bundesdenkmalamtes.
MATTERSBURG. Ende des letzten Jahres erließ das Bundesdenkmalamt einen Bescheid über eine Teil-Unterschutzstellung des Kulturzentrums Mattersburg. Demnach müssen bei einer Umgestaltung lediglich die Nordfassade, der Brunnen an der Südseite und die Hinweistafel stehen bleiben. Die Plattform „Rettet das Kulturzentrum Mattersburg“ will eine Erhaltung des Hauses in seiner Gesamtheit und reichte Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ein.
„Vorgehen nicht rechtmäßig“
Im Frühjahr dieses Jahres startete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren hinsichtlich der Teilunterschutzstellung des Kulturzentrums Mattersburg durch das Bundesdenkmalamt (BDA). Volksanwältin Gertrude Brinek stellte nun Widersprüche in Gutachten und Bescheid des Bundesdenkmalamtes fest, das für die teilweise Unterschutzstellung weder eine „schlüssige noch eine vollständige Begründung“ liefere. „Das Vorgehen der Behörde sei daher nicht rechtmäßig“, folgerte Brinek.
Die Volksanwaltschaft beabsichtigt ferner, den gegenständlichen Prüffall in ihrem nächsten Bericht an den Nationalrat und an den Bundesrat darzustellen.
„Notbremse ziehen“
Die Plattform „Rettet das KUZ-Mattersburg“ fühlt sich durch das Ergebnis seitens der Volksanwaltschaft bestätigt. „Es scheint, dass hier einzig den über politische Kanäle transportierten Wünschen des Eigentümers nach möglichst wenig Unterschutzstellungsumfang durch das BDA nachgekommen wurde“, so der Sprecher der Plattform Johann Gallis, an die Verantwortlichen appeliert, in letzter Sekunde die Notbremse zu ziehen, die Vorbereitungen zum Abriss sofort zu stoppen und eine denkmalpflegerisch adäquate Lösung anzustreben.
SPÖ nimmt zur Kenntnis
„Die aktuelle Kritik der Volksanwaltschaft an der Teilunterschutzstellung hat keine Auswirkungen auf den weiteren Verlauf der Bauarbeiten“, so Mattersburgs SP-Bezirksvorsitzender, LT-Präs. Christian Illedits, der betont, dass man die Beanstandungen der Volksanwaltschaft zur Kenntnis genommen habe, sich aber am bindenden Bescheid des Denkmalamtes orientiere.
„Der Bescheid des Bundesdenkmalamtes hat Verzögerungen verursacht, die mit Mehrkosten einher gingen, das Kulturministerium hat eine Förderung zugesagt“, freut sich Illedits, der einen Start der Bauarbeiten für das Frühjahr 2018 in Aussicht stellt.
ÖVP fordert: „Karten auf Tisch“
„Das Vorgehen der Behörde war nicht rechtmäßig. Zu hinterfragen ist damit die Rolle vom zuständigen Landesrat Bieler. Jetzt müssen alle Karten auf den Tisch. Lange genug hat SPÖ-Landesrat Bieler Entscheidungen hinter verschlossenen Türen getroffen“, so ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz.
Grüne orten weiteren Skandal
„Der Skandal um den Neubau des KUZ Mattersburg weitet sich aus. Nach versteckten Gutachten und Kritik von ExpertInnen bestätigt nun die Volksanwaltschaft die Kritik der Grünen am Bescheid des Bundesdenkmalamtes“, betont Grünen-Abgeordneter Wolfgang Spitzmüller.
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