Indoor-Plantage im Nordburgenland
Familienvater produzierte Drogen in Kellerversteck
![Schuldspruch für 3-fachen Familienvater in einem Drogenprozess. | Foto: Gernot Heigl](https://media04.meinbezirk.at/article/2024/05/23/6/39927536_L.jpg?1716483084)
- Schuldspruch für 3-fachen Familienvater in einem Drogenprozess.
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Ein mehrfacher Familienvater betrieb in einem Kellerversteck im Nordburgenland eine Indoor-Cannabisplantage. Erntete, konsumierte und verkaufte den "Stoff" kiloweise. Bis der Sozialbetreuer verhaftet wurde.
NORDBURGENLAND. In der Corona-Zeit ist er auf Abwege geraten, die ihm jetzt "leid tun" und er mit "Ich habe einen großen Fehler gemacht und eine schlimme Straftat begangen" im Landesgericht Eisenstadt verantwortete. "Ich bin kein schlechter Mensch und habe aus meinen 25 Tagen U-Haft gelernt. Denn das war die schlimmste Zeit meines Lebens. Alleine schon deshalb, weil ich meine Frau und meine Kinder so lange nicht sehen konnte. Ja, ich bin schuldig!"
17 Kilo in Indoor-Plantage
Rundum Einsicht beim Angeklagten, Anfang 40, wegen seiner Zeit im Gefängnis derzeit arbeitslos. Laut Staatsanwältin hat der Mann zwischen 2020 und April 2024 insgesamt 17 Kilo Cannabis in einer Indoor-Plantage erzeugt und rund neun Kilo davon verkauft. Eine 25-fache Überschreitung der Grenzmenge mit einem Strafrahmen von einem bis 15 Jahren. Sieben Gramm sichergestelltes Kokain seien laut Beschuldigten nur für den Eigenkonsum gewesen, ebenso wie spezielle Pilze.
Weiters führte die Staatsanwältin an, dass der Mann vor der Polizei reumütig geständig war und im Ermittlungsverfahren von sich aus weit mehr zugegeben hat, als man ihm seitens der Exekutive hätte beweisen können. Bezüglich seiner somit freiwillig gemachten Selbstbelastung versuchte der Familienvater dann doch eine "Korrektur nach unten" vorzunehmen. Sprach plötzlich von "Druck, Stress und Nervosität beim Verhör" und nur mehr erzeugten 13 Kilo, ehe er dann auch den Verkauf auf fünf Kilo reduzierte.
Das nahm ihm die erfahrene Richterin Karin Lückl nicht ab, zumal der Angeklagte seine Angaben vor der Polizei und mehreren richterlichen Instanzen zugegeben hatte. Auf eine angebotene Einsicht in seine auf Papierkalendern gemachten Produktionsaufzeichnungen, die von Kriminalisten im Zuge einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden sind, verzichtete der Beschuldigte dann doch und akzeptierte, dass seine ursprünglichen Aussagen stimmten könnten.
Drogenkäufer als Zeuge
Erst recht, als ein in Handschellen vorgeführter und bereits verurteilter Drogenkäufer im Zeugenstand Mengenangaben bestätigte, die der Sozialarbeiter anfänglich abzustreiten versuchte.
Versteckter Raum im Keller
Ein Polizist führte dann an, dass man über belastende Angaben eines anderen Täters auf den Beschuldigten aufmerksam geworden ist. Bei einer durchgeführten Hausdurchsuchung fand man den versteckten Raum erst bei ganz genauer Kontrolle und Abklopfen der Wände. Es konnten Zuchtequipment und Drogen sichergestellt werden.
"... nicht auf der Nudelsuppe ..."
Als der Verteidiger des Angeklagten nochmals bei den Suchtgiftmengen eine Reduktion dahin gehend versuchte, in dem er meinte, dass vermutlich Cannabisblüten, Blätter und Stämme verkauft worden sind und das Gewicht daher zu hoch bemessen sei, warf der Kriminalist ein: "Die Konsumenten sind ja nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen. Es werden definitiv nur die Blüten verkauft!"
Das Urteil von teilbedingten 24 Monaten, acht davon muss er ins Gefängnis sowie einen Verfall von 10.000 Euro Drogenerlös und die Beschlagnahmung seines Handys akzeptierte der Familienvater ebenso wie die Staatsanwältin. Spruch daher rechtskräftig.
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