Mattersburg: Vier Jahre Haft für Messerstecher - Staatsanwalt beruft
MATTERSBURG. Weil er im März des Vorjahres in Mattersburg den neuen Freund seiner Ex-Freundin mit fünf Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben soll, ist ein 21-Jähriger in Eisenstadt zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Keine Tötungsabsicht
Der 21-Jährige gebürtige Montenegriner gestand gleich zu Prozessbeginn die Tat. Er gab zu, auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin mit einem 42 Zentimeter langen Fleischermesser eingestochen zu haben, töten wollte er ihn aber nicht, so der Angeklagte. Der 21-Jährige nahm das Urteil an.
Staatsanwaltschaft beruft
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil sowohl Berufung als auch Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das Gesetz sieht für junge Erwachsene bei diesem Delikt ein Strafmaß von ein bis 15 Jahren vor.
Die ursprünglich auf versuchten Mord lautende Anklage hatten die Laienrichter einstimmig verworfen.
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