Trotz positivem Test und Symptomen
Mattersburger HAK-Schülerin pfiff auf Corona-Quarantäne

Eine HAK-Schülerin hielt sich nicht an die Covid-Quarantäne-Verordnung. Deshalb stand sie wegen "Vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" vor Gericht. | Foto: Pixabay
  • Eine HAK-Schülerin hielt sich nicht an die Covid-Quarantäne-Verordnung. Deshalb stand sie wegen "Vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" vor Gericht.
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Definitiv kein Kavaliersdelikt. Zudem ein schlechtes Beispiel punkto Eigenverantwortung. Und eine Missachtung aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Mit einer klaren Botschaft der Staatsanwaltschaft: „Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Auslöser dieses Vergehens: Verlassen der häuslichen Quarantäne trotz Corona-Erkrankung und vorhandener Symptome. Rechtfertigung der Angeklagten: „Es war ein dummer Fehler!“

BEZIRK MATTERSBURG. Egal, wie man zum Thema „Corona“ steht. Gesetze gelten für alle und jeden. Erst recht, wann man aufgrund eines positiven Covid-Tests einen behördlichen Absonderungsbescheid erhält. Diese Quarantäne-Verordnung hat ja nichts mit Jux und Tollerei oder gar Willkür zu tun. Sie dient zum Schutz aller anderen Personen.

Frecher geht wohl kaum

Das allerdings kümmerte eine junge HAK-Schülerin wenig. Sie pfiff auf das offizielle Schreiben. Übersetzt in den Jargon der Jugendlichen war ihr das "Brieferl sch..... egal!" Deshalb verließ sie ihre Wohnstätte bei den Eltern bereits einen Tag vor der Möglichkeit, sich Freitesten lassen zu können. Mit der ganz besonderen Note, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht nur Corona-Positiv war, sondern tatsächlich noch ein eindeutiges Krankheitsbild zeigte und es ihr nicht gut ging. Frecher geht wohl kaum...

"Warum haben sie das gemacht?"

Die Richterin klärte die Angeklagte zudem auf, dass das "Freitesten ja auch nur für Personen vorgesehen war, die keine Symptome aufwiesen". Und stellte die Frage aller Fragen: "Warum haben sie das gemacht? Sie können dadurch ja die Gesundheit anderer Menschen gefährden?" Mit dem "Unschuldsgesicht vom Lande" und gesenktem Kopf, sich ihres Fehlverhaltens zwischenzeitlich einsichtig, kam von der Beschuldigten ein gepiepstes: "Es war ein dummer Fehler!"

Hoffe, das war ihnen heute eine Lehre...

"Durch ihr Verhalten ist das Gefährdungsdelikt erfüllt", tönte es von der Richterbank. "Das nächste Mal handeln sie korrekt, damit sie vor allem keine anderen Leute gefährden!" Danach erfolgte das nicht rechtskräftige Urteil: "Diversion mit einer Probezeit auf 1 Jahr". Gepaart mit dem Nachsatz der Richterin: "Ich hoffe, das war ihnen heute eine Lehre. Beim nächsten Vorfall droht eine Verurteilung!"

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