Verbot von Vollspaltenböden
"Mit dem Verbot geben wir die Kontrolle ab"
Mit 1. Juni 2025 sind Vollspaltenböden verboten. Das Verbot stößt auf Befürworter und auf Unverständnis.
BURGENLAND. Für bestehende Anlagen in der Schweinezucht wurde für das Verbot von Vollspaltenböden eine Übergangsfrist bis 2040 festgelegt, um den landwirtschaftlichen Betrieben die notwendige Planungssicherheit zu geben, die Ställe entsprechend umzubauen. Am Montag entschied der VfGH allerdings, dass 17 Jahre zu lang sind – angesichts der Abwägung zwischen Investitions- und Tierschutz. Zusätzlich herrsche laut VfGH ein "ungleicher Wettbewerb", da die Übergangsfrist pauschal für alle Betriebe gilt, egal wann die Investitionen getätigt wurden. Somit hätten Betreiber neuer Anlagen aufgrund des für sie geltenden höheren Standards auch höhere Kosten als bestehende Betriebe.
Aufhebung ab Juni 2025
Schon im Dezember 2022 wurde eine erste Beschwerde gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung abgewiesen, weil sie "zu eng gefasst" war. Damals wurden die angefochtenen Bestimmungen nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert, weshalb laut VfGH auch die neuen Regelungen angefochten hätten werden müssen. Im April 2023 ging das Land Burgenland dann erneut gegen die Übergangsfrist vor den VfGH. Diese Frist wurde offiziell aufgehoben. Die Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt voraussichtlich mit 1. Juni 2025.
"Problemverlagerung"
Andreas Feiler betreibt seit 2022 eine Schweinemastanlage mit rund 300 Tieren in Walbersdorf. Der Betrieb ist bio-zertifiziert, somit stehen die Schweine auf keinem Vollspaltenboden. Dennoch sieht Freiler das Verbot skeptisch und weist auf die Probleme hin, die das Verbot bringen wird. "Durch das Verbot geben wir die Kontrolle über die Qualität des Fleisches ab. Denn: Mit dem Verbot und den folgenden Umbauten wird das Fleisch bestimmt teurer. Wenn die Leute kein billiges Fleisch aus Österreich bekommen, werden sie auf Alternativen aus dem Ausland greifen. Gerade in der Gastronomie wird dies der Fall sein. Heimische Landwirte werden dies dann finanziell zu spüren bekommen." Er sei der Meinung, dass man bio nicht gegen konventionell ausspielen sollte, denn es brauche beides am Markt. Zudem bringe das Verbot auch mehr Arbeit im Alltag für die Landwirte mit sich, was mit weiteren Kosten verbunden ist.
Erfolg für Landeshauptmann Doskozil
„Diese Entscheidung ist ein Erfolg für den Tierschutz und eine verantwortungsvolle Landwirtschaft – auch im Interesse vieler Bauern, die diese qualvolle Form der Tierhaltung jetzt schon ablehnen. Das Burgenland hat sich mit seiner Kritik durchgesetzt, die Bundesregierung ist mit Trickserei ins Leere gelaufen“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozils erste Reaktion.
GRÜNE fordern Verbot seit 2019
Die Grünen Burgenland fordern schon lange ein Ende der Vollspaltenböden in der Schweinemast. Blockade dagegen wäre bislang stets von der Volkspartei gekommen, erklärt Grüne-Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller. "Wir haben 2019 bereits einen Antrag im Landtag dazu eingebracht, den die rot-blaue Landesregierung nicht behandeln wollte. Viele innovative Landwirtinnen und Landwirte zeigen, dass eine Haltung ohne Vollspaltenböden möglich ist – und am besten biologisch.
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