Pöttelsdorf
Strafanzeige wegen brutaler Zustände in Schweinezucht
Der Verein Gegen Tierfabriken erstattet Strafanzeige wegen Tierquälerei gegen eine burgenländische Schweinezucht. Dort sollen brutale Zustände herschen – in mindestens drei Fällen sollen Ferkel brutal erschlagen worden sein.
PÖTTELSDORF. Der Verein hat bereits gestern die Haltungsbedingungen für die Tiere in der Schweinezucht angeprangert "Zuchtschweine illegalerweise in körpergroßen Käfigen eingesperrt" (die Bezirksblätter berichteten in "Anzeige gegen "illegale Tierfabrik" erstattet"). Jetzt gibt man weitere Details zu den Zuständen im Betrieb bekannt. So sollen auch "in mindestens drei Fällen kleine Saugferkel brutal am Boden erschlagen" worden sein.
Tötung von Tieren gesetzlich geregelt
Im Gesetz sind genaue Richtlinien für die Tötung von Tieren festgelegt. So müssen diese ordnungsgemäß betäubt und danach umgehend mit einem Entblutungsstich oder -schnitt (oder einer ähnlichen Methode) getötet werden. Diese Vorschriften gelten auch für wenige Tage alte Saugferkel.
Laut dem Verein Gegen Tierfabriken (VGT) wurde aber eine weibliche Mitarbeiterin der Zucht in drei Fällen beobachtet "wie sie kleine Ferkel aus den Buchten nimmt, wo sie mit ihren Geschwistern und der Mutter im Kastenstand untergebracht sid. Die Person fasst die Ferkel an den Hinterbeinen und schleudert sie mehrmals mit dem Kopf gegen den harten Boden." Anschließend seien die Tiere auf den Boden oder in einen Kübel geworfen worden und hätten in zumindest zwei Fällen noch einige Zeit gezappelt. "Es ist nicht auszuschließen, dass diese Ferkel noch bei Bewusstsein waren und an schweren Verletzungen litten", heißt es in einer Aussendung des VGT.
Der Verein hat zu den Vorfällen ein Video von den Vorfällen auf Youtube (Vorsicht! Die Aufnahmen zeigen Gewalt an Tieren) veröffentlicht:
Illegale Tötungsmethoden haben schwerwiegende Folgen
Gesetzlich ist das Aufschlagen auf dem Boden oder anderen harten Oberflächen als Betäubungsmaßnahme nicht erlaubt. Das Risiko schwerster Verletzungen ohne Eintreten einer Bewusstlosigkeit ist dabei zu groß.
"Wir vermuten anhand des Videomaterials, dass genau das in zumindest zwei der drei Fälle traurigerweise so eingetreten ist. Die Ferkel strampeln lange weiter. Das Erschlagen auf dem Boden selbst ist schon illegal, jedoch wurde in diesen drei Fällen auch die sofortige Entblutung unterlassen. Das bedeutet, dass die Ferkel vermutlich elendig an den Verletzungen der Schläge zugrunde gingen – möglicherweise bei vollem Bewusstsein", VGT-Kampagnenleiter David Richter.
Kontrollen in Kritik
Für Richter nicht nachzuvollziehen ist, dass bei durchgeführten Tiergesundheitsdienst-Kontrollen "keine Mängel" protokolliert wurden. "Es ist unmöglich, dass bei den Kontrollen die Missstände nicht zu erkennen waren. Der Stall wurde im Jahr 2000 fertiggestellt und es gibt keinen Platz für eine andere Form der Haltung. Der Kontrollor muss die Zustände in denen die Tiere gehalten werden gesehen haben.", so Richter.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.