UN-Klimakonferenz
Das Scheitern aus Verantwortung?
Die schädlichen Wetterereignisse sind evident und ihr Kausalzusammenhang mit den offenkundigen anthropogenen Emissionen ergibt sich zwingend aus der Physik. Den Delegierten der Klimakonferenz ist aber ein nicht nachvollziehbaresRegelwerk zur Lösung dieses Problems vorgelegen, weshalb sie sich einer Entscheidung enthalten haben. Dieses Verhalten kann als konkludente Handlung der Abtretung der Entscheidung an die Gerichtsbarkeit ausgelegt werden, die wegen der (Direkt)-Gefährdung der Menschen durch die Emissionen zuständig ist.
In Österreich ist schon ein großer Schritt in diesen rechtsstaatlichen Weg getan, weil im Zuge eines UVP-Verfahrens der Klimawandel in seiner vollen Dimension aufgerollt wurde.
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