26-Jähriger aus dem Bezirk Melk verkaufte Drogen auch an Minderjährige

- Verteidigerin Elisabeth Januschkowetz
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Daniel Butter
Zwölf Monate, davon acht bedingt, plus eine Geldstrafe fasste der "Junkie" aus (nicht rechtskräftig).
BEZIRK. „Von irgendwas muss ich ja leben“, begründete ein 24-Jähriger aus dem Bezirk Melk seinen raschen Rückfall in die Drogenszene, nachdem er 2015 nach dem Suchtmittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Monat verurteilt worden war.
Aufgrund einer Erkrankung sei es ihm nicht möglich gewesen, den Terminen beim AMS nachzukommen. Daher habe er seine Sozialbeihilfen verloren und habe darüber hinaus Schulden gehabt. Wegen seiner Schmerzen und seiner psychischen Probleme habe er nicht schlafen können und daher selbst wieder Drogen konsumiert. Mit dem Verkauf von Cannabiskraut und Speed habe er unter anderem seinen eigenen Konsum finanzieren wollen.
"Hab eh nix verdient"
„Im Endeffekt hab ich gar nix verdient, weil ich selber mehr konsumiert habe, als ich eingenommen hab“, meinte der Angeklagte gegenüber der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer. Zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner zeigte sich der Dealer weitgehend geständig, stellte jedoch einige Mengenangaben in Frage. Verteidigerin Elisabeth Januschkowetz plädierte für eine milde Strafe, damit ihr Mandant nicht weiter in einer Spirale nach unten gezogen werde.
Wais-Pfeffer verurteilte den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, acht davon bedingt. Dem Staat muss der Mann 2.000 Euro als Verfall bezahlen. Neben Bewährungshilfe und psychosozialer Beratung hat er sich während einer Probezeit von drei Jahren regelmäßigen Harnkontrollen zu unterziehen (nicht rechtskräftig). Wais-Pfeffer begründete das Strafmaß unter anderem damit, dass der Dealer auch an Minderjährige Suchtgift verkauft hatte.



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