Behinderte um Vermögen gebracht

Die resolute Frau bestritt alle Vorwürfe von Staatsanwältin Michaela Obenaus. | Foto: Probst
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Viel Gutes habe eine 64-jährige Pensionistin aus dem Bezirk Melk für die Verwandtschaft ihres Lebensgefährten gemacht. Bis jetzt wohnt der Sohn aus angeblich verwahrlosten Verhältnissen noch bei ihr. Doch auch das Vermögen der Betreuten soll sich die Frau unter den Nagel gerissen haben.

Um die angeblichen Opfer, ein betagtes Ehepaar, deren geistig behinderter Sohn, sowie eine darüber hinaus auch taubstumme Tochter, habe sie sich gekümmert, die beiden Behinderten schließlich aus den miesen Verhältnissen geholt und sie betreut. Auf deren Konto sei sie zwar zeichnungsberechtigt gewesen, habe vorwiegend Vater und Sohn zwischen 2008 und 2010 aber meist nur zur Bank begleitet und nie gefragt, was sie mit dem Geld machen, wehrte sich die Beschuldigte.

Anders bewertete der Schöffensenat unter dem vorsitzenden Richter Slawomir Wiaderek den Sachverhalt. Demnach gebe es zwar zu wenig Indizien, dass sich die Angeklagte auch der Sparbücher des mittlerweile verstorbenen Vaters „angenommen“ habe, für die Veruntreuung von rund 145.000 Euro spreche jedoch unter anderem die glaubwürdige Aussage der Tochter, die eigentlich immer nur Taschengeld bekam.

„Bei den Opfern handelt es sich um besonders schutzwürdige Menschen, die die Angeklagte ausgenützt hat“, plädierte Obenaus für eine schuldangemessenen Bestrafung. Der Senat verurteilte die Pensionistin zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 18 davon bedingt, sowie der Schadensgutmachung in Höhe von rund 145.000 Euro an die beiden behinderten Opfer (nicht rechtskräftig).

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