Bezirk Melk: „Staatsverweigerer“ zeigte späte Reue

Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK (ip). Als „Abschreckung nach außen“ bezeichnete die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer die unbedingte Haftstrafe von neun Monaten, zu der sie einen 53-jährigen, bis jetzt unbescholtenen Mann aus dem Bezirk St. Pölten-Land(nicht rechtskräftig) verurteilte, der in mehr als 60 Schreiben an Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaften St. Pölten und Melk, an Gerichtsbedienstete und Polizeibeamte drohte, bis zu fünf Millionen Euro mittels Pfändung ihres Privatvermögens eintreiben zu lassen.

Frage nach "Ausweisen"

Wie bereits am ersten Prozesstag Anfang April wollte er zunächst nur nach der Beantwortung von Fragen mit der Richterin sprechen: „Ist das ein staatliches Gericht? Sind Sie eine staatliche Richterin? Ich fordere Sie auf, sich nach dem Kontrollamtsgesetz auszuweisen.“ Die Richterin ignorierte, der Angeklagte verfolgte daraufhin schweigend den Prozess. Erst nach dem Beweisverfahren und den Plädoyers von Staatsanwalt Karl Wurzer und Pflichtverteidiger Peter Schobel erhob sich der Beschuldigte kurz vor dem Urteilsspruch und erklärte: „Mir war nicht bewusst, dass ich mit meinen Schreiben jemanden bedrohe. Ich nehme alle meine Forderungen zurück, die Leute brauchen keine Angst zu haben. Das heißt aber nicht, dass ich mir alles gefallen lasse, wenn ich da hinaus gehe!“

Verfahren sollen eingestellt werden

Die Aussagen der Opfer des bekennenden „Staatsverweigerers“ liefen ziemlich einheitlich darauf hinaus, dass sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit mit dem 53-Jährigen zu tun hatten, nachdem er unter anderem immer wieder ohne Führerschein mit einem Kraftfahrzeug unterwegs war. Schließlich zwickte er sogar Radklammern durch, die ihn seitens der Polizei am Weiterfahren hindern sollten. In seinen Schreiben, die er etwa mit „An die sogenannte Polizeiinspektion“ adressierte, forderte er die betreffenden Personen auf, Verfahren gegen ihn einzustellen. Andernfalls ließe er sie mit extrem hohen Forderungen in ein amerikanisches Schuldenregister eintragen. Inkassobüros aus dem Ausland könnten dann ihr Privatvermögen pfänden. Bei den Betroffenen, die seitens der Behörde über eine mögliche Realisierung, bzw. über mögliche Konsequenzen aufgeklärt wurden, kam es mehr oder weniger zu Angst und Unruhe. „Man weiß ja nicht, was da auf einen zukommt“, meinte eine Rechtspflegerin, die auch körperliche Attacken nicht ausschloss.

Grenze zur versuchten Erpressung

Während der Staatsanwalt von einer Grenze zur versuchten Erpressung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch sprach und darauf verwies, dass auch bestens ausgebildete Juristen des Oberlandesgerichtes durch solche Drohungen in Unruhe versetzt wurden, meinte Schobel, dass der 53-Jährige massiv fehlgeleitet worden sei. Auf Ausdrücke in den Schreiben hinweisend zweifelte der Anwalt an dem entsprechenden Hintergrundwissen des Beschuldigten und meinte: „Er ist aus meiner Sicht das kleinste Rädchen einer Organisation. Er hat sicher fremdbeeinflusst agiert.“ Neu für ihn sei, so Schobel, dass er in diesem Verfahren jemanden vertrete, der bereits die längste Zeit jeglichen Kontakt zu ihm ablehne.

Für die Richterin kam trotz bisheriger Unbescholtenheit jedenfalls keine Bewährungsstrafe in Frage. Der Beschuldigte beziehe seit Jahren unter anderem in Form einer Notstandsbeihilfe Zuwendungen von einem Staat, den er selbst nicht anerkenne. Dass er erst zu Prozessende Stellung bezog, bedaure sie, begründete ihr Urteil jedoch mit den massiven Erschwerungsgründen, zu denen unter anderem gehörte, dass der Angeklagte mit seinen Drohschreiben auch weitermachte, als bereits ein Verfahren gegen ihn eingeleitet worden war.

„I akzeptier des!“, erklärte der Beschuldigte nach dem Urteilsspruch und verzichtete damit im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft auf weitere Rechtsmittel.

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