Zwei Angeklagte aus dem Bezirk Melk
Hunderte Strafprozesse nach Facebook-Posting gegen Polizisten
Vier Niederösterreichern, darunter zwei Personen aus dem Bezirk Melk, wurde wegen übler Nachrede eine Diversion "aufgebrummt".
BEZIRK. Im Viertelstunden-Takt fanden am Landesgericht St. Pölten Prozesse gegen einen 32-Jährigen aus Tulln, einen 62-Jährigen aus St. Leonhard am Forst, einen 62-Jährigen aus Gaming und einen 46-Jährigen aus Pöggstall statt. Alle vier Verhandlungen endeten mit einer Diversion in Form einer einjährigen Probezeit. Falls sie sich bis dahin nichts mehr zuschulden kommen lassen, wird das Verfahren gegen die Angeklagten eingestellt.
Facebook-Posting geteilt
Mit dem ihnen zur Last gelegten Delikt der üblen Nachrede landen noch Hunderte andere Facebook-Nutzer aus Österreich vor Gericht, nachdem ein Posting mit falschen Vorwürfen gegen einen Polizeibeamten nach einer Anti-Corona-Demo Ende Februar weltweit verbreitet worden war.
„Lasst dieses Gesicht des Polizisten um die Welt gehen“, lautete eine Aufforderung im Text, wobei das Gesicht des Beamten erkennbar aufschien. „Dieser Polizist eskalierte bei der Demo in Innsbruck. Ein 82-jähriger unschuldiger Mann wurde zu Boden gerissen, verhaftet und stundenlang verhört“, behauptete zumindest der Verfasser der Nachricht.
Nachweisliche Fake News
Der betroffene Beamte konnte nachweisen, dass es sich um ein Fake News handelte und klagte, wobei der Privatbeteiligtenvertreter bei den St. Pöltner Prozessen Christian Hirtzberger die Weichen für die Forderungen des Beamten stellte. Einige der Beschuldigten waren bereits im Vorfeld den schriftlichen Aufforderungen nach Entschädigung nachgekommen und hatten bereits Beträge in Höhe von mehr als 1.000 Euro überwiesen.
Den vier unbescholtenen Niederösterreichern bot der Richter jeweils eine Diversion, die neben der Probezeit in zwei Fällen, sie hatten bisher noch nichts bezahlt, auch einen Tatausgleich von je 100 Euro inkludierte.
Dass den Männern zunächst offensichtlich nicht bewusst war, dass es sich beim Teilen des Postings um eine Straftat handelte, war an ihrem Auftreten vor Gericht erkennbar. So zitterte etwa der Mandant von Verteidiger Bernhard Wagner am ganzen Körper. „Beruhigen Sie sich“, meinte der Richter, „es sind sicher nur homöopathische Konsequenzen für Sie!“
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