Mein Exfreund, der Stalker
Sofort nach der Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung rief ein Mann sein Opfer erneut an.
BEZIRK MELK. (IP) Der 28-Jährige sei ein Lehrbuchbeispiel eines Stalkers, so die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer in einem weiteren Prozess gegen den Mann, den die 21 Monate bedingte Freiheitsstrafe und eine zusätzliche Geldstrafe am 22. August 2012 in keinster Weise beeindruckt hatten.
Auf einem Parkplatz umarmte er die 30-Jährige – ein allerletztes Mal wie er versicherte – drückte ihr dabei aber gegen ihren Willen einen Knutschfleck auf den Hals, was juristisch nun als Körperverletzung zu werten war. Bereits am nächsten Tag setzte er seinen Terror fort, rief mehrfach an und stand am Abend vor ihrer Wohnungstüre.
Nicht nur die 30-Jährige, auch deren Freundin und Nachbarin hielt er mit bis zu 130 Anrufen pro Tag auf Trab. Die Mutter eines wenige Monate alten Babys, das er unter anderem durch heftiges Läuten an der Türe immer wieder weckte, fühlte sich in ihrer Lebensführung massiv gestört und verständigte die Polizei.
„Sogar mitten unter der Vernehmung wollte er per Handy Kontakt zu seiner Ex-Freundin aufnehmen“, berichtete der Beamte, obwohl ihn der Stalker kurz zuvor über sein Kontaktverbot informiert habe.
Nicht zuletzt die Drohung ihres Chefs, den der Mann ebenfalls per Telefon aber auch persönlich kontaktiert hatte, sie zu kündigen, setzte der Frau massiv zu und so erklärte sie im Zeugenstand, dass sie nichts mehr mit dem Stalker zu tun haben möchte. Die 100 Euro Schmerzensgeld erkannte der Beschuldigte an, meinte aber kurz vor der Urteilsverkündung: „Es wundert mich immer noch, dass sie keinen Kontakt mehr haben will!“
Wais-Pfeffer verurteilte den Verfolger zu neun Monaten Haft, davon sechs bedingt, und betonte eindringlich ein neuerliches Kontaktverbot in jeder Form. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Mehr Chronik auf www.meinbezirk.at
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