Bezirk Melk
Mordversuch – Täter sah sich selbst von oben

Der Angeklagte am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK. „Mord oder Totschlag?“, lautete die entscheidende Frage für die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten im Prozess gegen einen 61-jährigen Pensionisten aus dem Bezirk Melk, der am 28. März dieses Jahres mit einem Gewehr aus dem Zweiten Weltkrieg seiner Ehefrau aus etwa drei Metern Entfernung in den Bauch schoss. Die Frau überlebte, hat aber mit massiven Folgeschäden zu kämpfen.

"Eine glückliche Ehe"

„Meiner Meinung nach hatten wir eine glückliche Ehe“, erklärte der Beschuldigte. Es habe belanglose Streitereien gegeben und finanziell lastete die Haussanierung auf dem Paar, an dem Unglückstag habe er aber seiner Frau am Morgen noch Kaffee ans Bett gebracht. Eine Todesnachricht nahm seine Frau sehr mit. Ein homosexueller Freund seiner Frau, den der Pensionist nicht besonders mochte, war verstorben. Bemerkungen seinerseits hätten schließlich zum Streit geführt. Laut Aussage des Opfers habe der Mann seine Ehefrau mit „Kommunistensau“ beschimpft, sie habe von „Trennung“ gesprochen. Plötzlich sei er mit der Waffe vor ihr gestanden und habe abgedrückt. Die schwer verletzte Frau schrie ihn noch an, ihr das Telefon zu geben, danach rannte der Täter zu einem Nachbar und schrie: „Helft mir! Ich hab meine Frau erschossen!“

"Eindeutiger Mordversuch"

Für Staatsanwalt Leopold Bien handelte es sich eindeutig um einen Mordversuch, zumal er davon ausging, dass der Angeklagte mit dem Vorsatz, die Frau zu töten, geschossen habe. Nüchtern betrachtet sei die Tat eigentlich nicht vorstellbar, doch die fatale Kombination von Alkohol, Aggression und griffbereiter Waffe habe schon mehrfach zu derart tragischen Vorfällen geführt, so Bien. Mehr oder weniger Glück im Unglück hatte die 50-Jährige, da laut Gerichtsmediziner Christian Matzenauer der Schusskanal nicht quer durch den Bauch verlief, sondern das Geschoß von oben nach unten im Genitalbereich austrat, zersplitterte und ein Teil davon dann noch den Oberschenkel der Frau verletzte. Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz zeigte sich von der starken Persönlichkeit ihrer Mandantin, die im Rollstuhl persönlich in den Zeugenstand trat, beeindruckt. An den körperlichen Folgen mit einem mehrmonatigen Krankenhausaufenthalt werde die Frau noch Jahre zu leiden haben. Mit den Verletzungen im Genitalbereich habe man sogar einen Teil ihrer Persönlichkeit ausgelöscht.

Für Verteidiger Thomas Klein handelte es sich um eine allgemein begreifliche Gemütserregung, die der Gedanke an eine Trennung hervorgerufen habe. Mit 1,93 Promille Alkohol sei sein Mandant dann schließlich irgendwie weggetreten. Zum Tathergang geständig führte der 61-Jährige mit emotionalen Worten aus: „Ich kann mich nicht erinnern, wie ich die Waffe geladen habe. Ich habe nicht einmal den Schuss gehört. Ich habe mich sogar selbst von oben gesehen, mit der Waffe im Anschlag.“ Erst, als ihn seine Frau anschrie „Nein, tu's nicht!“, habe er realisiert, was geschehen war.

Emotional labile Persönlichkeit

In seinem psychiatrischen Gutachten ging Werner Brosch davon aus, dass der, an Alkohol gewöhnte Mann nicht so stark durch den Konsum von Bier beeinträchtigt gewesen sei, dass er Gut von Böse nicht unterscheiden konnte, allerdings handle es sich bei dem Täter um eine emotional labile Persönlichkeit.

Die Geschworenen folgten der Einschätzung des Staatsanwalts und verurteilten den Pensionisten wegen Mordversuches zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe. Das Opfer erhielt den Zuspruch von vorerst rund 21.000 Euro. Der Angeklagte erbat Bedenkzeit, damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
Gutachter Werner Brosch und Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz | Foto: Ilse Probst
Gerichtsmediziner Christian Matzenauer | Foto: Ilse Probst
Verteidiger Thomas Klein | Foto: Ilse Probst
Staatsanwalt Leopold Bien | Foto: Ilse Probst
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