Mostviertel
Opfer bestritt sexuelle Übergriffe des Stiefvaters
BEZIRK (ip). Wegen falscher Beweisaussage landeten eine 41-Jährige und deren 27-jährige Tochter am Landesgericht St. Pölten. Den beiden Frauen aus dem Mostviertel warf die Staatsanwältin vor, im August 2019 bei ihrer polizeilichen Einvernahme angeblich sexuelle Übergriffe eines 64-Jährigen an der 41-Jährigen bestritten zu haben, wobei die Tochter damals erklärte, nie mit ihrer Mutter diesbezüglich über den verdächtigen Stiefvater gesprochen zu haben.
Kein Verständnis der Verwandeten
Während Verteidiger Hubert Niedermayr sich zu den Hintergründen, aber auch zu den Schuldsprüchen seiner beiden Mandantinnen in Schweigen hüllte und den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragte, fielen vor dem Gerichtssaal teils heftige Unmutsäußerungen. Cousin und Cousine der 41-Jährigen zeigten kein Verständnis dafür, dass die beiden Frauen gegenüber der Polizei nicht die Wahrheit gesagt hätten, zumal die Mutter von den Übergriffen in ihrer Kindheit auch anderen erzählt habe und es ein Tondokument gab, in dem die 27-Jährige ihre Falschaussage damit begründete: „Weil sie es nicht will!“
Ins Visier der Ermittler war der 64-Jährige geraten, nachdem es über längere Zeit hindurch immer wieder Gerüchte gab, wonach der Mann seine Lebensgefährtin in den 1980er-Jahren umgebracht haben könnte. Grabungen im vergangenen Herbst im Umfeld des Mannes brachten kein Ergebnis und mittlerweile habe sich der Mordverdacht – es gibt keine Leiche – zerschlagen, meinte Staatsanwalt Karl Wurzer.
Weiteres Verfahren gegen Mostviertler
Inzwischen aus der U-Haft entlassen wartet auf den Mostviertler jedoch noch ein Verfahren. Neben fortgesetzter Gewaltausübung und mehrerer Sexualdelikte, wobei sowohl Frauen als auch Männer aus dem sozialen und familiären Umfeld geschädigt worden seien, gab es auch Ermittlungen wegen Menschenhandels durch Arbeitsausbeutung.
Der Richter hatte keinen Zweifel daran, dass die beiden Frauen vor Polizeibeamten falsch ausgesagt hatten. Das familiär angespannte Verhältnis sei dafür keine Rechtfertigung. Darüber hinaus habe man sie vor der Einvernahme entsprechend belehrt. Auf die Möglichkeit, das Entschlagungsrecht in Anspruch zu nehmen, verzichteten die Befragten. Nach den Urteilen mit je sechs Monaten Bewährungsstrafe (nicht rechtskräftig) erbat Niedermayr Bedenkzeit.
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