Bezirk Melk
Sexueller Übergriff auf Sanitäterin
19-Jähriger aus dem Bezirk Melk nutze seine Notlage gegen eine 23-Jährige Ersthelferin aus.
BEZIRK. „Sie können von Glück sprechen, dass keine versuchte Vergewaltigung angeklagt wurde“, erklärte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger im Prozess gegen einen 19-Jährigen aus dem Bezirk Melk, der laut Anklage die Hilfe einer Sanitäterin ausgenützt haben soll.
Der zweifach vorbestrafte Bursche hat, laut eigenen Angaben, am 5. Dezember 2019 nach dem Konsum von vier Bier und einem halben Liter Wodka in Schlangenlinien, aber durchaus zurechnungsfähig den Heimweg angetreten. Er traf auf eine Gruppe Krampusse, teilweise Kinder im Alter von sechs Jahren, die auf den Betrunkenen mit ihren Ruten hinschlugen. Seine Reaktion rief einen Vater auf den Plan, mit dem es zu einer Rangelei kam, bei der die Männer über eine Böschung stürzten.
Sanitäterin ging ihrer Berufung nach
Eine Sanitäterin hörte den 19-Jährigen jammern. Ihrer Berufung nach, so Privatbeteiligtenvertreter Michael Sedlacek, wollte sie sich um den Mann kümmern. Laut Aussage der 23-Jährigen habe sie sich zu ihm hinunter gebeugt, als der Bursche sie plötzlich zu Boden zog, sich auf sie kniete, ihre Brust begrapschte und versuchte, sie zu küssen. „Sie hat sich so deutlich gewehrt, dass es beim Versuch geblieben ist“, resümierte Grünberger die überzeugende Aussage der Sanitäterin, für die Sedlacek einen Schmerzensgeldzuspruch von 350 Euro erhielt.
„Nicht schuldig“, lautete dagegen die Verantwortung des Beschuldigten, dessen Verteidiger Gerhard Taufner zunächst zu den Schlägen der Krampusse meinte, dass bekannt sei, dass einige doch heftiger zuschlagen. Beim Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung stünde Aussage gegen Aussage, zumal der 19-Jährige behaupte, dass die Frau ihn zuerst auf die Wange, dann auf den Mund geküsst habe.
"Ich bin gerade Vater geworden"
„Was soll das? Ich bin gerade Vater geworden“, habe er zu der 23-Jährigen gesagt und sie weggestoßen. „Ich bin auf Bewährung, ich hab gewusst, was auf dem Spiel steht“, begründete der Angeklagte gegenüber dem Schöffensenat sein wehrhaftes Verhalten.
Die Aussage der Sanitäterin habe den Senat zu hundert Prozent überzeugt, so die Urteilsbegründung Grünbergers zu der zweijährigen Freiheitsstrafe, von der acht Monate hinter Gittern zu verbüßen sind. Die Probezeit der beiden bedingten Vorstrafen wurde auf fünf Jahre verlängert. Neben Bewährungshilfe bleiben auch die Weisungen zu Suchtberatung und Antiaggressionstraining, denen der Beschuldigte nach der letzten Verurteilung noch nicht nachgekommen ist, aufrecht.
Trotz Warnung des Richters, dass die Strafe auch höher ausfallen könnte, legte Taufner im Namen seines Mandanten Nichtigkeit und Berufung gegen das somit nicht rechtskräftige Urteil ein.
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