Bezirk Melk: Katzenfreundin vor Gericht
Eine 46-Jährige kümmerte sich liebevoll um die Haustiere am Hof. Dem neuen Besitzer gefiel das gar nicht.
BEZIRK MELK. Verwahrlost, nahe am Verhungern und Verdursten – so stellte sich für eine 46-Jährige aus dem Bezirk Melk die Situation von Katzen am Hof eines Nachbarn dar. Zwischen März 2014 und Ende 2015 holte sie insgesamt zehn Tiere zu sich und ließ sie auf eigene Rechnung vom Tierarzt kastrieren und behandeln. Acht Katzen befinden sich nach wie vor in ihrer Obhut.
Tiere sind keine Sache
Am Landesgericht St. Pölten musste sich die Tierfreundin nun wegen gefährlicher Drohung und dauernder Sachentziehung vor Richterin Doris Zwettler-Scheruga verantworten, wo sie sich bereits zu Beginn des Prozesses „nicht schuldig“ bekannte.
„Tiere sind nach dem neuen Gesetz keine Sachen!“, betonte Verteidigerin Michaela Lehner. "Man dürfe und solle daher auch zugunsten von Tieren intervenieren", so Lehner, deren Mandantin die Katzen auch zurückbringen wollte, man habe ihr jedoch den Zutritt verweigert.
Katzen verjagt
Es sei alles mit dem angeblichen Besitzer der Tiere abgesprochen gewesen und dieser war eigentlich froh, dass sie sich um die Katzen gekümmert habe, so die Beschuldigte. Wenn der besachwaltete Herr M. jedoch im Krankenhaus war, ging es den Katzen besonders schlecht, zumal sein am Hof lebender Nachfolger die Katzen verjagt und sich in keinster Weise um sie gekümmert haben soll. Bei 40 Grad habe es für die Tiere tagelang kein frisches Wasser gegeben.
Nicht einmal Katzenbabys, die noch von der Mutter zu säugen waren, habe sie zurückbringen können. Man habe ihr den Zutritt verweigert. In einem Wutanfall verschaffte sie sich Zutritt, trommelte gegen das Fenster und soll laut Bewohner gedroht haben, ihn abzustechen. Diesbezüglich stand Aussage gegen Aussage, was einen Freispruch der Angeklagten zur Folge hatte.
"Es wären alle tot"
Sachwalter Hannes Huber konnte die Tierarztkosten nicht übernehmen. Einerseits hätte die Katzenfreundin im Vorfeld anfragen sollen, andererseits sei nicht festgestanden, ob es sich überhaupt um die Katzen von Herrn M. gehandelt habe.
„Wenn man nicht ständig geschaut hätte, wären alle tot“, ist die 46-Jährige, die jede Menge Tierarztrechnungen und Fotos auch von erschlagenen Katzen vorlegte, um die Notfallsituation der Tiere zu dokumentieren, überzeugt.
Zwettler-Scheruga sprach die Angeklagte auch vom Vorwurf der dauernden Sachentziehung frei. Für einen Schuldspruch mangle es sowohl am Bereicherungsvorsatz, als auch am Vorsatz, jemanden zu schädigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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