Bezirk Melk: Verbleib von 217.000 Euro Firmengeldern ungeklärt

Verteidiger Nikolaus Rast | Foto: Ilse Probst
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BEZIRK (ip). Mit einem Freispruch im Zweifel endete am Landesgericht St. Pölten der Prozess gegen eine 39-jährige Buchhalterin, die im Verdacht stand, einen Betrag von 217.580 Euro von dem Firmenkonto, wo sie zeichnungsberechtigt war, veruntreut zu haben (nicht rechtskräftig).

Rechnungen manipuliert

„Nicht schuldig“, erklärte die Angeklagte bereits zu Beginn des Prozesses, gab jedoch zu, Rechnungen manipuliert, Gutschriften nicht erfasst und Scheinrechnungen ausgestellt zu haben, sowie private Kosten etwa für das Tanken mit einer Firmentankkarte beglichen zu haben.

"Aus Loyalität zur Firma"

„Ich habe alles gemacht, was mir der Chef angeordnet hat, aus Loyalität zur Firma“, bekannte die Beschuldigte. So habe sie etwa Rechnungen mit überhöhten Beträgen in der Buchhaltung vermerkt und die Differenzbeträge bar vom Firmenkonto des Betriebes im Bezirk Melk abgehoben. Das Geld habe sie im Büro des Prokuristen hinter einer Stereoanlage deponiert. Sie habe gedacht, das Geld würde für die Firma verwendet. Ihre inoffizielle Tätigkeit während Mutterschutz und Karenz sei unter anderem in Form einer Firmentankkarte oder durch die Übernahme von privaten Rechnungen abgegolten worden.

Der Prokurist wies die Behauptungen der Angeklagten zurück. Auf die Frage von Richter Martin Kühlmayer, ob er die leitende Angestellte aufgefordert habe, überhöhte Rechnungen zu buchen, folgte ein klares „Nein!“ und was die Abgeltung der inoffiziellen Tätigkeiten betreffe, habe er die Information erhalten, dass es diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Geschäftsführer gebe.

Geschäftsführer streitet ab

Im Zeugenstand bestritt der Geschäftsführer, der sich als Präsident eines Fußballvereins auch unangenehmen Fragen im Zusammenhang mit dem Verbleib des Geldes stellen musste, jemals eine derartige Vereinbarung mit der Buchhalterin, die im Frühjahr 2015 entlassen wurde, getroffen zu haben. Er sei während eines Urlaubes der Frau von dem Prokuristen, der ebenfalls im Frühjahr 2015 das Unternehmen verließ, auf Ungereimtheiten in der Buchhaltung aufmerksam gemacht worden.

„Es tut mir leid, was ich gemacht habe“, lautete eine E-Mail an den Geschäftsführer. Ob diese Nachricht von der Beschuldigten selbst verfasst wurde, konnte auch ein Sachverständiger nicht klären. Für Kühlmayer gab es darüber hinaus auch noch eine Vielzahl an Punkten, die für die Unschuld der Angeklagten sprachen. Zum Freispruch gaben Staatsanwalt Karl Wurzer, sowie der Privatbeteiligtenvertreter vorerst keine Erklärung ab.

Zahlungen an Fußballverein?

Verteidiger Nikolaus Rast meinte zum Urteil: „Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan. Das Gericht hat erkannt, dass die Vorwürfe, die seitens des Unternehmens gegen meine Mandantin erhoben wurden, offensichtlich andere Hintergründe hatten. Im Raum stehen jedenfalls dubiose Zahlungen an einen Kärntner Fußballverein.“

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