Post von der NÖGKK: 515.000 Versicherte erhalten heuer eine neue e-card
Nach zehn Jahren Erfolgsgeschichte wird neue Generation der Krankenversicherungskarte verschickt
Die e-card feiert Geburtstag. Vor zehn Jahren trat die kleine grüne Karte an, um den Krankenschein zu ersetzen. Mittlerweile hat sich die e-card als universeller Schlüssel zum österreichischen Gesundheitssystem etabliert. Rund 515 000 Versicherte der NÖ Gebietskrankenkasse erhalten in den kommenden Monaten per Post eine neue Karte zugeschickt. Der Grund: Die auf der Rückseite der e-card abgedruckte Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist aus rechtlichen Gründen mit einem Ablaufdatum versehen. Die EKVK sichert den Zugang zu Leistungen der Krankenversicherung in allen EU- und EWR-Staaten sowie weiteren Vertragsländern.
Um den Austausch der Karte braucht man sich nicht zu kümmern, alle betroffenen Versicherten erhalten ihre neue e-card spätestens zwei Wochen vor Ablauf der EKVK automatisch zugeschickt. Adressänderungen sollten aber der NÖGKK gemeldet werden. Die neue e-card wird aus innovativen Materialen hergestellt, ist ein wenig leichter, aber besonders robust. Sie ist sofort gültig. Die alte Karte kann vernichtet werden.
Datensicherheit gewährleistet: Keine medizinischen Infos auf der e-card
„Auf der e-card selbst sind keine medizinischen Daten gespeichert. Sie ist nur der Zugangsschlüssel für das Gesundheitssystem. Beim Stecken erhalten Arztpraxen oder Spitäler die Information, bei welchem Krankenversicherungsträger man aktuell versichert ist oder ob zum Beispiel eine Rezeptgebührenbefreiung besteht“, erklärt NÖGKK-Obmann, KR Gerhard Hutter. „Bisher wurden mit der Karte österreichweit mehr als eine Milliarde Patientenkontakte abgewickelt. Der hohe technische Standard des Gesamtsystems, die sicheren Leitungen und abgeschirmten Netze garantieren die Datensicherheit im heimischen Gesundheitswesen.“
Die e-card ist heute weit mehr als ein Krankenscheinersatz, die Karte und ihre Anwendungsgebiete haben sich laufend weiterentwickelt. Als Bürgerkarte aufgerüstet kann man mit ihr einfach zu Hause online Behördenwege erledigen oder Dokumente oder Rechnungen digital unterschreiben. Auch viele Online-Services der Sozialversicherung stehen mit der Bürgerkarte zur Verfügung – vom Einblick auf das persönliche Pensionskonto bis zum eigenen Versicherungsdatenauszug oder die Leistungsinformation der NÖGKK.
Die Europäische Krankenversicherungskarte EKVK (Rückseite der e-card) ist in EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, in Mazedonien und Serbien gültig. In Serbien ist zu beachten, dass man dort die EKVK dem für den Aufenthaltsort in Betracht kommenden Sozialversicherungsträger vorlegen und gegen eine gültige Anspruchsbescheinigung umtauschen muss. In allen anderen Ländern kann die EKVK bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern verwendet werden. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖGKK ab.
Pensionistinnen und Pensionisten erhalten im Regelfall alle zehn Jahre eine neue Karte ausgestellt, andere Versicherte alle fünf Jahre. Die EKVK für Kinder ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr gültig, mindestens jedoch für fünf Jahre (Voraussetzung für die volle Gültigkeitsdauer ist eine entsprechende Versicherungszeit).
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