€ 500.000 Hilfspaket für Wolkersdorf im Gemeinderat beschlossen
WOLKERSDORF. Die regierende Zukunftspartnerschaft mit Bürgermeister Dominic Litzka an der Spitze hat in der Gemeinderatssitzung den letzten Teil des präsentierten 500.000 Euro starken Hilfspaket beschlossen. Damit wurden alle angekündigten Maßnahmen umgesetzt.
Das Paket besteht aus zwei Teilen:
1. „Covid-19 Hilfspaket-Antrag“:
– für Gemeindebürger in finanzieller Not
– und Vereine, die jetzt Probleme mit ihren Fixkosten haben
2. „Wirtschaftsförderung 2020“:
– welcher der Wirtschaft in Zeiten einer Rezession unter die Arme greifen soll
Covid-19 Hilfspaket:
• Gemeindebürger (200.000 Euro Sozialfonds):
Der bereits bestehende Wolkersdorfer Sozialfonds wird auf 200.000 Euro aufgestockt. Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf, welche durch den Ausbruch der COVID-19-Pandemie finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, haben die Möglichkeit, aus dem bestehenden Sozialfonds eine nicht rückzahlbare Unterstützung zu erhalten.
Antragsstellung seit 1.5.2020 möglich.
• Vereine (50.000 Euro Sonderbudget):
Vereine mit Sitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf, welche durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen Maßnahmenpaket der Bundesregierung schwere finanzielle Einbußen haben und ihren laufenden Betrieb trotz getroffener Maßnahmen zur Senkung der laufenden Kosten nicht finanzieren können, erhalten die Möglichkeit einer außerordentlichen Vereinsförderung.
Antragsstellung ab 2.6.2020 möglich.
Wirtschaftsförderung 2020 zur Konjunkturbelebung
(250.000 Euro Sonderbudget)
• Alle Unternehmen mit Firmensitz in der Stadtgemeinde Wolkersdorf sollen auf Ansuchen die Möglichkeit einer Aussetzung der Einbringung der Kommunalsteuer (im Ausmaß von drei Monaten) sowie einer anschließenden zinslosen Stundung im Jahr 2020 erhalten. Rückzahlbar in zwölf monatlichen Raten ab 1.1.2021. Bei Interesse: Ansuchen an den Bürgermeister der Stadtgemeinde Wolkersdorf.
• Allen Wolkersdorfer Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl bis 10 Personen, allen Neuen Selbständigen, freiberuflich Tätigen und freien Dienstnehmern, die im Durchschnitt einen Umsatzrückgang (von Jänner bis Juni 2020 im Vergleich zum Jahr 2019) von mehr als 30 Prozent haben, soll ein einmaliger, nicht ückzahlbarer Zuschuss von € 1.000 geboten werden. Antragsstellung ab 2.7.2020 möglich!
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