AK fordert: Freiwillige endlich rechtlich absichern
"Gerade weil sich freiwillige Helfer selbstlos für andere einsetzen, haben sie ein Recht, in ihrer Tätigkeit abgesichert zu sein und nicht noch rechtlich Nachteile auf Grund ihres Engagements befürchten zu müssen", so Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer beim Besuch von der Freiwilligenorganisation der FF in Hautzendorf. Im Vergleich zur Arbeitswelt ist der Bereich der Freiwilligenarbeit großteils zum Nachteil der Freiwilligen ungeregelt. Die Freiwilligen setzen ihre Zeit, ihr Können ein und müssen unter Umständen für ihr Engagement mit Einkommensverlusten „bezahlen“, weil keine verbindlichen Regelungen für Dienstabwesenheiten und Entgeltfortzahlung bestehen. Entgeltansprüche müssen kollektivvertraglich geregelt werden. Wenn jemand beispielsweise im Rettungsbereich während der Arbeitszeit stattfindende Fortbildungsveranstaltungen besucht, hat er keinen Anspruch auf Dienstfreistellung. "Die AKNÖ wiederholt ihre Forderung nach einem umfassenden Freiwilligengesetz und nach einem Fonds des Landes NÖ, um Entgeltentschädigungszahlungen, Haftpflichtleistungen, Schutzmaßnahmen und Qualitätssicherungsmaßnahmen für den Freiwilligenbereich sicher zu regeln", so Westermayer.
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