Bürgerinitiative A5 Mitte: Beweise fehlen

Ortskundige Autofahrer  finden Schleichwege, so wie die Singerstraße, um schneller durch Poysdorf zu kommen.
  • Ortskundige Autofahrer finden Schleichwege, so wie die Singerstraße, um schneller durch Poysdorf zu kommen.
  • hochgeladen von Brigitte Ertl

Die wasserrechtliche Genehmigung des Landes NÖ der Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr vom 12. Mai zum Weiterbau der A5 umfasst 105 Seiten und liest sich stellenweise äußerst interessant.
So ist zum Beispiel auf den Seiten 95/96 Folgendes vermerkt: "Die Bürgerinitiative ,A5 Mitte' wendet zu den Maßnahmen wesentlich ein, sie seien in verschiedener Hinsicht unvollständig und unrichtig dargestellt. So seien Berechnungen falsch angestellt und Anlagen zu klein bemessen bzw. nicht standardgemäß geplant worden. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf Schutzgüter seien von fehlerhaften Annahmen getragen und manche beurteilungsrelevanten Aspekte seien gar nicht beleuchtet worden."

Beweis der Richtigkeit fehlt
"Formal betrachtet ergeben die Einwendungen das Bild einer Aneinanderreihung von Gedanken und Behauptungen, die für sich nicht den Anspruch fachlicher Begründetheit erheben können. Sie erscheinen unschlüssig und in mancher Hinsicht konstruiert und offensichtlich irrelevant."
Seite 101 bringt es auf den Punkt: "Gleichbedeutend damit steht auch außer Frage, dass sämtliche Einwendungen der Bürgerinitiative ,A5 Mitte' unbegründet sind und die von ihr vorgelegten wie auch beantragten Beweise respektive Beweismittel nicht zweckdienlich zu der verfahrensgegenständlichen Sachverhaltsermittlung beitragen konnten."

Bürgermeister erzürnt
Die Ortschefs der betroffenen Gemeinden werfen der Bürgerinitiative vor, die Bevölkerung mit ihrer Argumentation der möglichen Trinkwasserverunreinigung zu verunsichern. Im Wasserrechtsbescheid ist nachzulesen, dass die Bürgerinitiative keine entsprechenden sachverständigen Ausarbeitungen vorgelegt hat, die jenen von der Behörde bestellten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene begegnen können.
Somit fehlt es am Beweis der Richtigkeit der Einwendungen. Insofern kann die BI nicht glaubhaft darstellen, dass die Projektunterlagen tatsächlich in vielerlei Hinsicht ergänzungsbedürftig sind.

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