Für Falschaussage drei Monate Bewährungsstrafe
BEZIRK MISTELBACH/KORNEUBURG (mr). Ziemlich in die Hose gingen die Überlegungen einer 47-jährigen Bosnierin, die ihren (bereits vorbestraften) Schwiegersohn decken wollte, der mit einem Kleinkalibergewehr Schüsse auf Katzen abgegeben und dabei die Rollläden des Nachbarhauses getroffen hat.
Eigenen Sohn verleumdet
In der Annahme, dass gegen ihren 14-jährigen Sohn deshalb kein Verfahren eröffnet werde, gab sie, von Beamten der Polizeiinspektion Berhardsthal als Zeugin vernommen, zu Protokoll, dass ihr 14-jähriger Sprössling ihr gestanden hätte, die Schüsse auf eine Katze abgegeben und dabei die Rollläden getroffen zu haben.
Vor Gericht reumütig geständig
Jetzt hatte die Frau einen Strafantrag wegen falscher Beweisaussage vor der Kriminalpolizei und Verleumdung ihres leiblichen Sohnes am Hals. Vor Gericht legte sie ein reumütiges Geständnis ab, die Folgen ihrer Missetat habe sie nicht bedacht.
Der Korneuburger Richter Martin Bodner verurteilte die Frau im Sinne des Strafantrages zu einer maßhaltenden Bewährungsstrafe von drei Monaten.
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