Start am 2. April
Krankenhaus Mistelbach muss Besuch wieder einschränken
MISTELBACH. Mit 2. April sind aufgrund der angespannten epidemiologischen Lage Besuche im Landesklinikum Mistelbach-Gänserndorf nur eingeschränkt erlaubt.
Aufgrund der stark steigenden Anzahl an COVID-IntensivpatientInnen und der angespannten epidemiologischen Lage wurde von der NÖ Landesgesundheitsagentur folgende Besucherregelung für alle Kliniken beschlossen, die mit Freitag, 2. April in Kraft tritt:
1 Besucher pro Woche pro PatientIn
In folgenden Bereichen gilt als Ausnahme ein Besucher pro Tag:
- Palliativstationen
- Kinderabteilungen
- Geburtenstationen
- Bei besonderen Erfordernissen nach Rücksprache
BesucherInnen und Begleitpersonen dürfen das Klinikum aber nur mit einem Ausdruck über einen NEGATIVEN Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) betreten. Alternativ dazu gilt ein ärztliches Attest als Nachweis über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein zeitlich beendeter Absonderungsbescheid, wenn der/die Besucher/in oder die Begleitperson in den letzten sechs Monaten nachweislich an COVID-19 erkrankt (und wieder genesen) war.
Die Testnachweispflicht gilt u.a. nicht für die Begleitperson im Fall einer Entbindung, für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen.
Während des gesamten Aufenthalts im Klinikum ist eine FFP2-Maske zu tragen.
Die Besuchszeiten sind in der Zeit von 14:00 bis 18:00 Uhr, im Ausmaß von höchstens 30 Minuten. Da es gerade um 14 Uhr immer wieder zu Wartezeiten beim Einlass kommen kann, bittet das Landesklinikum die gesamte Besuchszeit bis 18 Uhr für einen Besuch zu nutzen.
Um die Zutrittsformalitäten zu vereinfachen, kann vor geplanten Besuchen das Kontaktformular, das auf der Homepage des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf unter den Besucherregelungen zu finden ist, schon vorab ausgefüllt werden.
Besuche an COVID- und Quarantäne-Stationen sind zu Ihrer eigenen Sicherheit nur in strikten Ausnahmefällen mit Voranmeldung möglich!
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