Seyring: 1½ Jahre für 2 Einbrüche
Als Berufskrimineller sollte man keine biologischen Spuren hinterlassen.
mr. Vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg musste sich ein 31-jähriger Rumäne verantworten, der in der Nacht von 25. auf 26. Februar in Seyring zwei Einbruchsdiebstähle verübt hat. Zunächst stieg er in eine Gastwirtschaft ein, indem er ein Fenster mit einem Schraubenzieher aufbrach und Zigaretten, Bargeld und ein Handy im Wert von rund 1.700 Euro erbeutete.
Anschließend brach er in gleicher Weise in den Gemeindekindergarten ein. Dort fielen ihm eine Digitalkamera, Parfums und Modeschmuck im Wert von 350 Euro in die Hände. Danach entkam er zunächst.
Als international vorbestrafter Berufsverbrecher sollte man tunlichst keine biologischen Spuren am Tatort hinterlassen, sein DNA-Profil war natürlich in Datenbanken erfasst, seine Ausforschung daher eine leichte Übung für die Kriminalisten.
Der geständige Angeklagte fasste von einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg 18 Monate Haftstrafe aus. Nicht rechtskräftig, sowohl der Angeklagte wie auch der Staatsanwalt nahmen Bedenkzeit in Anspruch.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.