Neonazi-Prozess
Vier Jahre für "Stützpunktleiter Weinviertel"
WEINVIERTEL/WIEN. Vier Angeklagte mussten sich vor dem Wiener Landesgericht rechtfertigen. Sie galten als Mitglieder der "Europäischen Aktion", die nun wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz verurteilt wurden. Der Vorwurf zur Vorbereitung von Hochverrat kam allerdings nicht zum Tragen. Dieser hätte einen wesentlich höheren Strafrahmen zwischen zehn bis zwanzig Jahren zu Folge gehabt. Das Gericht erkannte mildernde Umstände – keine Vorstrafen und den bereits länger zurückliegenden Tatzeitpunkt – an.
Vier Verurteilungen, ein Freispruch
Ein 50-jähriger Heizungstechniker wurde als der ehemalige "Stützpunktleiter Weinviertel" zu vier Jahren bedingt verurteilt. Ein Jahr weniger fasste ein 29-jähriger Tiroler aus – seines Zeichens der Gebietsleiter Tirol". Zwei weitere Gesinnungsgenossen – ein 42-jähriger Postbeamter, sowie ein 70-jähriger gebürtiger Ungar – wurden mit fünf Jahren bestraft, wovon allerdings vier auf Bewährung sind. Ein fünfter Angeklagter, der 66-jährige IT-Techniker, wurde von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen.
Während sich alle fünf Angeklagten bezüglich des Vorwurfs zur Vorbereitung von Hochverrats "nicht schuldig" bekannten, zeigten sich die vier nun Verurteilten zur Wiederbetätigung geständig. Die vergleichsweise "milden" Urteile nahmen alle vier an. Die Staatsanwältin gab noch keine Stellungnahme ab. Somit sind Urteile, sowie der Freispruch, noch nicht rechtskräftig.
ZUR SACHE
Die "Europäischen Aktion" ist ein internationales rechtsextremes Netzwerk, das sich nach dem Parteiprogramm der NSDAP orientiert. Ziel der Neonazi-Gruppe is es einen Umsturz auf ein außerparlamentarisches System zu erwirken.
Führende Persönlichkeiten des österreichischen Strangs der Organisation sind mittlerweile verstorben.
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