Kein Führerschein, dafür aber zwei Promille im Blut
Ein 25-jähriger Maurer nahm eine Vorrangverletzung eines 23-Jährigen aus Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) zum Anlass, diesen zu stellen. Dabei trommelte er auf das Autodach, zerschlug die Seitenscheibe und verletzte dadurch den Lenker im Gesicht.
OBERSDORF (mr). Wenn man schon ohne Führerschein und mit knapp zwei Promille Alkohol im Blut durch die Lande düst, sollte man etwas leiser treten, auch wenn man durch das Fahrverhalten eines anderen provoziert wird. Besonders wenn man bereits zweimal wegen Gewaltdelikten vorbestraft ist.
Nachdem der Angeklagte zunächst geflüchtet war, kehrte er später zurück – diesmal saß aber (wohl aus gutem Grund) seine Freundin am Steuer. Den inzwischen eingetroffenen Beamten der Polizeiinspektion Wolkersdorf gegenüber behauptete er, ein anderer habe das Fahrzeug gelenkt und deshalb zeige er ihnen auch keinen Ausweis. Die daraufhin ausgesprochene Festnahme wollte er nicht akzeptieren und wehrte sich heftig mit Faustschlägen. Schließlich konnten drei Beamte den Tobenden bändigen und Handschellen anlegen.
Vor dem Korneuburger Richter Franz Furtner musste sich der Beschuldigte der Anklage des Staatsanwaltes Stefan Dunkl wegen der Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt, der Körperverletzung (zwei Beamte waren verletzt) und der Sachbeschädigung stellen. Zunächst bekannte er sich als nicht schuldig, erst nach Vernehmung der Zeugen war er zögerlich zumindest teilweise geständig. Die verhängte Strafe von 18 Monaten (für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt) und die Verurteilung zur Zahlung von 910 € (Schmerzensgeld bzw. Reparaturkosten) nahm er an. Die Gelegenheit nahm ein Beamter wahr, um ihm einen Strafbescheid der BH Mistelbach wegen Fahrens ohne Führerschein in betrunkenem Zustand zuzustellen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.