Weltfrauentag
Forderungen von Frau in der Wirtschaft NÖ

- Frau in der Wirtschaft: Eva Helmer-Schneider
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Was Frauen in der Wirtschaft heute brauchen.

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BEZIRK MISTELBACH. Die Welt der hat sich verändert. Mistelbachs Bezirksvorsitzende von "Frau in der Wirtschaft" Eva Helmer-Schneider nutzt den nahenden Weltfrauentag am 8. März um nochmals auf konkrete Forderungen der selbstständigen Frauen aufmerksam zu machen. Um den Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten braucht es die Senkung der Lohnnebenkosten ist sie sich sicher. Gerade Kleinstunternehmer müssen entlastet werden. Dafür muss der Zugang zur Kleinstunternehmerregelung erleichtert werden, indem der Betrachtungszeitraum von fünf Jahren entfällt und nur auf Umsätze und Einkünfte abgestellt ist.

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Weiters muss die Digitalisierung vorangetrieben werden. Neben dem weiteren Ausbau des Breitbandinternets ist es enorm wichtig, die digitale Aus- und Weiterbildung zu forcieren. Dafür braucht es aber auch fundamentale digitale Kompetenzen, die in allen Bildungsstufen eingeführt beziehungsweise ausgebaut werden müssen. Insbesondere auch bei den Lehrberufen sollte hierauf ein zusätzlicher Fokus gerichtet werden.
Gesundheit und Familie
Im Gesundheitswesen braucht es eine Sensibilisierung auf genderspezifische Medizin und Vorsorge. Prävention führt zur Steigerung der Gesundheit, weniger und kürzere Krankenstände und spätere Pensionsantritte und weniger Frühpensionen. Ein definitv genderspezifisches Thema sind Schwangerschaften. "Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass während des Bezugs von Wochengeld bei aufrechter Gewerbeberechtigung die Beitragspflicht entfällt", fordert Eva Helmer-Schneider. Derzeit müssen Mütter die Gewerbeberechtigung ruhendmelden, um Wochengeld zu beziehen. Gerade für Kleinunternehmen stellt dies eine besondere Belastung dar, wenn das Geschäft für diesen Zeitraum geschlossen werden müsste. Dasselbe Problem gilt beim Familienzeitbonus und schreckt daher viele Väter ab, in Karenz zu gehen.

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Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser bewältigen zu können, ist die Ausweitung des steuerfreien Zuschusses für Kinderbetreuung essenziell. "Auch die Erweiterung des Alters der begünstigten Kinder ist wichtig, da die Kinderbetreuung während der gesamten Schulpflichtzeit eine Herausforderung für Eltern darstellt", erklärt die Bezirksvorsitzende. Zur Erhöhung der Flexibilität der Eltern ist es erforderlich, dass der Freibetrag von derzeit 1.000 Euro auf mindestens 2.000 Euro und die Altersgrenze von aktuell bis zum 10. Lebensjahr auf bis zum 14. Lebensjahr erhöht werden. Hilfreich wäre in diesem Bereich auch, wenn die Zuverdienstgrenze während des Bezugs des Kinderbetreuungsgeldes entfiele.
Die Frauen in der Wirtschaft wünschen sich auch eine Entlastung der Unternehmern schaffen diese Kinderbetreuungsplätzen für Mitarbeiter und deren Kinder. "Gerade, wenn sich mehrere Unternehmen in wirtschaftsstarken Gebieten zusammenschließen wollen, um im Sinne der Mitarbeiterbindung für Mitarbeiter und Kinder eine Betreuungseinrichtung zu schaffen, gilt dies nicht als Anlage des Betriebes und ein begünstigter Besuch der Kinder der Mitarbeiter wäre somit ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis und wird dann als Entgeltbestandteil gewertet. Dies soll im Sinne der Entlastung der Betriebe ermöglicht werden", stellt Eva Helmer-Schneider fest.
Pflege
Mehr Unterstützung pflegender Angehöriger durch Beratung und Kurse steht ebenfalls auf der Agenda von "Frau in der Wirtschaft", sind es ja nach wie vor oft Frauen, die Pflegearbeit leisten. "Um herausfordernde Betreuungs- und/oder Pflegetätigkeiten über längere Zeiträume durchführen zu können, brauchen Betreuende entsprechende Auszeiten, etwa Erholungsaufenthalte. Diese werden auch schon von der SVA angeboten. Wichtig hierbei wären Zuwendungen für Kosten der Ersatzpflege, damit pflegende Angehörige diese Auszeiten nehmen können" erklärt Eva Helmer-Schneider.
Pension
Am Ende des Berufslebens steht die Pension. Gerade hier sind Frauen oft benachteiligt. Bereits seit 2017 zahlen Versicherte, die Anspruch auf eine Alterspension haben, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen sowie das Regelpensionsalter erreicht haben, nur den halben PV-Beitragssatz. Vor dem demographischen Hintergrund und als Beitrag eines nachhaltigen Pensionssystems muss man Anreize schaffen, damit Unternehmerinnen länger im Erwerbsleben bleiben.
Bereits seit längerem kann jeder Pensionist neben dem Bezug einer Alterspension - nicht bei Frühpensionen - unbegrenzt dazuverdienen. Für eine Erwerbstätigkeit neben einem Pensionsbezug müssen jedoch PV-Beiträge (und auch andere SV-Beiträge) bezahlt werden.





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