Kurt Hackl: Jetzt Handwerkerbonus holen
Die Weinviertel Wirtschaftsvertreter Nationalrätin Eva-Maria Himmelbauer und Landtagsabgeordneter Kurt Hackl erinnern daran, dass der neu geschaffene Handwerkerbonus mit 1. Juli in Kraft tritt.
Vorgesehen ist der Handwerkerbonus vorerst für die Dauer von 1,5 Jahren. Für das laufende Jahr werden zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, für 2015 sind weitere 20 Millionen vorgesehen. Gefördert werden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum. Geltend gemacht werden können nur Kosten für reine Arbeitsleistungen und diese müssen von Unternehmen erbracht werden. Die Förderung ist zeitlich zwischen 30. Juni 2014 und 31. Dezember 2015 befristet und ist mit 20 Prozent der förderbaren Kosten gedeckelt. Pro Förderungswerber, Wohnraum und Jahr kann eine Förderung höchstens für förderbare Kosten bis zu 3.000 Euro erfolgen.
Himmelbauer und Hackl erklären unisono, dass der Handwerkerbonus zwei wichtige Ziele verfolge: „Einerseits wird die Schwarzarbeit bekämpft, die gerade bei Kleinaufträgen häufig vorkommt. Und andererseits ist es ein Anstoß für Investitionen, der lokale Handwerkerbetriebe stärken soll. Gerade für die Wirtschaftsstruktur im Weinviertel, mit vielen kleinen und mittleren Betrieben, werde der Handwerkerbonus einen wichtigen Impuls bringen“.
Hackl abschließend: „Die Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie stehen für die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen. Sie sind mit zwei Millionen Mitarbeitern der größte Arbeitgeber in Österreich. Dieser unternehmerische Mittelstand trägt unser Land“.
So funktioniert der „Handwerkerbonus“
Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten.
Die Förderung beträgt 20 % der Kosten der förderungsfähigen Arbeitsleistungen (exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Kalenderjahr.
Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen und frühestens ab Juli 2014 möglich. Die zur Förderung beantragten Arbeitsleistungen müssen für das Kalenderjahr 2014 zwischen 01.07.2014 und 31.12.2014 bzw. für das Kalenderjahr 2015 zwischen 01.01.2015 und 31.12.2015 erbracht und abgeschlossen werden.
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