Rabensburg: Radeln verboten?
Die aufgestellen Tafeln der Stiftung Fürst Liechtenstein (SFL) erhitzen die Gemüter der Bevölkerung.
RABENSBURG. Eine Unterschriftenaktion unter Federführung von Felizitas und Bernhard Schinhan, betreffend das Radfahren am Hochwasserschutzdamm, brachte 250 Unterstützungserklärungen der 1.100 Seelengemeinde. Grund dafür ist, dass sich Wanderer und Radfahrer durch "Verbotstafeln" in ihrem Recht, das Augebiet und den Schutzdamm für ihre Freizeit benützen dürfen, beeinträchtigt fühlen. "Wir befinden uns in der Illegalität, wenn wir durch das Liechtenstein-Revier radeln", empört sich Fam. Schinhan. "Wir wurden sogar vom Förster mit den Worten: Warum fahren Sie nicht am Acker spazieren?, weggewiesen."
Lösungsansatz
Dass der Schutzdamm im Gebiet Rabensburg-Hohenau mit Schranken und Ketten abgesperrt ist, wird zum großen Aufreger. Daher fordern die Rabensburger eine Öffnung des Damms zum Radfahren und das Spazierengehen ohne Betretungsverbot – zumindest mit abgestimmten Zeiten –, so wie es die Bundesforste im Wienerwald vorzeigen. Mit einem Schild "auf eigene Gefahr" wäre auch die Haftungsfrage geklärt, ist die Ansicht der Schinhans. "Der Damm wurde mit unseren Steuergeldern gebaut und wird mit unseren Geldern gepflegt. Warum müssen wir uns diese Einschränkungen jetzt gefallen lassen?"
Stellungnahme der Stiftung
Die SFL bedauert, dass kein einziges Gespräch stattgefunden hat. Wir haben erst am 2. 11. überraschend ein Schreiben von Frau Schinhan erhalten. Die Behauptung von Frau Schinhan, dass die Wege seit Jahrzehnten als Radwege benutzt worden sind, ist – wie jeder in der Region weiß - grundsätzlich falsch. Die Wege wurden und werden aber als Spazierwege genutzt. Nur einige wenige kurze Teilstücke sind aus Naturschutzgründen und zum Schutz des Wildes (Ruhezonen, Fütterung) gesperrt.
Die rechtliche Seite des Schutzdamms
Stefan Scheuringer, Leiter Hochwassermanagement via donau (Österreichische Wasserstraßen-GmbH), erklärt, dass im Regelfall die Hochwasserschutzanlage, auch wenn diese mit öffentlichen Mitteln errichtet bzw. saniert wurde, kein „öffentliches Gut“ ist. Es gibt Abschnitte, in denen die Anlage auf Grundflächen privater Eigentümer steht und über sog. Servitutsverträge geregelt ist.
Gesprächsbereitschaft
"Die SFL ist grundsätzlich für Gespräche zur Freigabe von Teilstrecken für Radfahrer bereit", erklärt Direktor Hans Jörg Damm, SFL Wilfersdorf. "Es muss aber klare vertragliche Vereinbarungen und eine Übernahme der Haftung wie in anderen Regionen Österreichs geben. Weiters ist die Stiftung andererseits überzeugt, dass die ökologisch hochsensiblen March-Thaya-Auen vor einer uneingeschränkten Freizeitnutzung des Menschen geschützt werden müssen und es daher auch legitim ist, bestimmte Flächen und Wege im Rahmen der geltenden Gesetze und Vereinbarungen zu sperren." Bürgermeister Wolfram Erasim konnte von den Bezirksblättern bis zur Drucklegung für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.
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