Zweitwohnsitzer bald ohne zweite Stimme
BEZIRK NEUNKIRCHEN (bs). Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Die BEZIRKSBLÄTTER haben sich das Prozedere am Beispiel Reichenau mal angesehen.
Preis für die Demokratie
Martin Fasan, Sprecher der Grünen, kritisiert: "Weil das Gesetz unklar definiert, müssen die Bürgermeister von Fall zu Fall entscheiden. Wer nicht antwortet, zeigt ja nicht automatisch, dass er kein Interesse am Gemeindeleben hat."
Reichenau hat die meisten Zweitwohnsitzer im Bezirk. Bürgermeister Hans Ledolter entscheidet demnach über das Stimmrecht von 1.810 Zweitwohnsitzern im Luftkurort. Der Ortschef skizziert: "Alle Zweitwohnsitzer erhielten Fragebögen, um ihren Lebensmittelpunkt zu definieren." Und wenn jemand den Brief der Gemeinde ignoriert? "Dann gibt es weitere Versuche der Kontaktaufnahme", so Ledolter. Und die Kosten der Aktion? "Das Porto als Basis, die Schulungen, die Mehrarbeit auf der Gemeinde, da kommt schon was zusammen. Das ist der Preis für die Demokratie."
Deadline für die Antworten der Zweitwohnsitzer ist der 30. September.
Zur Sache
Im Bezirk sind 18.946 Zweitwohnsitzer registriert. Reichenau hat mit 1.810 den Löwenanteil, gefolgt von Ternitz mit 1.679 und der Bezirkshauptstadt mit 1.343. Die höchste Dichte an Zweitwohnsitzern hat der Semmering mit knapp 140 auf 100 Semmeringer.
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