Frakturen und Hämatome
Blutgetränkter Taxisitz nach Disko-Schlägerei in Illmitz

Vertagung, Schuldspruch und Diversion im Prozess um eine Disko-Schlägerei. | Foto: Heigl
  • Vertagung, Schuldspruch und Diversion im Prozess um eine Disko-Schlägerei.
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Nasenbeinfraktur. Fingerbruch. Hämatome. Drohungen, Beleidigungen, Schimpfereien. Ein blutgetränkter Autositz und ein beschädigtes Taxi. Bilanz einer Disko-Schlägerei mit drei Angeklagten, unter ihnen ein Polizist.

ILLMITZ. Ausgangsbasis des Disputes war ein heiter-fröhlicher Diskoabend in Illmitz. An dem sich zwei Burschen über den Weg liefen, die sich „nicht schmecken können!“, wie der Erstangeklagte, 19, Lehrling, aus dem Bezirk Neusiedl, im Landesgericht Eisenstadt erklärte. „Wir haben gegenseitig ein Problem miteinander, wegen eines länger zurückliegenden Vorfalls!“ Die Vorsitzende ergänzte, dass es zwischen den beiden Burschen schon vor einiger Zeit zu einer Schlägerei gekommen ist.

Am 20. März gegen 1 Uhr früh gerieten der Beschuldigte und sein 16-jähriger Widersacher neuerlich aneinander. Aus einer verbalen Konfrontation entwickelte sich ein Tumult. An Watschen im Tanzlokal erinnerte sich der Lehrling nicht mehr. Sehr wohl aber daran, dass er am „Krawattl“ gepackt und vor die Disko gezerrt worden ist. Und zwar vom Vater des 16-Jährigen, der ebenfalls auf der Anklagebank saß. Dem Weinbauern, (52), aus dem Bezirk Neusiedl, eilte sein älterer Sohn hinterher, 23, Polizist, zugleich der Bruder des 16-Jährigen und der dritte Angeklagte.

Showdown am Disko-Parkplatz

Auf dem Disko-Parkplatz kam es dann zum Showdown. Mit unterschiedlichen Schilderungen über den Tathergang. Der 19-Jährige erklärte, dass er am Boden liegend von den beiden anderen Beschuldigten geschlagen und getreten worden ist. Die hätten ihn über eine Distanz von rund einem Kilometer verfolgt und dann versucht, ihn aus einem Taxi zu zerren. „Dabei bekam ich einen Schlag ins Gesicht, wodurch meine Nase gebrochen worden ist!“, erklärte der Lehrling.

Dass er zuvor dem Drittangeklagten, also dem Polizisten, eine Fingerfraktur zugefügt haben soll, schloss der Bursch mit den Worten: „Sicher nicht! Ich habe den nie angegriffen. Hatte definitiv keinen Körperkontakt!“, kategorisch aus. Sehr wohl bestätigte er derbe Beschimpfungen gegenüber dem Zweitangeklagten, zu dem er unter anderem sagte: „Du blade, fette Sau!“ Mehr Ausdrücke wollte die Richterin nicht hören und kürzte ab mit: „Es kam also zu einer deftigen Wortwahl!“

Weinbauer packte Lehrling am "Krawattl"

Nach diesen Ausführungen schilderte der Weinbauer seine Wahrnehmungen auf dem Disko-Parkplatz. Er sei dort mit dem 19-jährigen, den er am „Krawattl“ hatte, im Trubel zu Sturz gekommen, aber gleich wieder aufgestanden. „Dabei habe ich gesehen, wie vier Männer meinen 16-jährigen Sohn mit dem Kopf gegen die Hauswand schlugen. Der brach bewusstlos zusammen. Dann hat der Erstangeklagte auf meinen am Boden liegenden Sohn hingeschlagen und hingetreten!“

Und weiter: „Zuvor hatte er mich noch mit dem Abstechen bedroht und mir ins Gesicht gespuckt!“ Auch wenn er nichts von Selbstjustiz wissen wollte, sagte der 52-Jährige: „Ich hatte Angst um meinen Sohn. Eigentlich wollte ich dem Typen eine reinhauen, weil er so auf meinen Buben losgegangen ist, aber ich bin gar nicht dazugekommen, weil er davongelaufen ist!“

Schlag auf die Nase möglich

Während Augenzeugen die Polizei alarmierten, verfolgte er mit seinem älteren Sohn den Lehrling. Bei einem Taxi holten sie ihn ein. „Ich wollte nicht, dass er flüchtet, bevor die Einsatzkräfte da sind“, erläuterte der Weinbauer. „Da habe ich versucht, ihn aus dem Auto zu ziehen. Weil er sich gewehrt hat, kam es zu einem Gerangel!“ „Kann es sein, dass sie dem 19-Jährigen dabei auf die Nase geschlagen haben?“, fragte die Vorsitzende. „Bewusst nicht, aber möglich im Zuge der Auseinandersetzung!“

Der Drittangeklagte, also der Polizist, berichtete: „Als ich auf den Parkplatz gekommen bin, habe ich den Angriff auf meinen jüngeren Bruder gesehen. Wie sein Kopf gegen die Mauer geschlagen worden ist und der 19-Jährige auf ihn eintrat und einschlug. Daraufhin habe ich ihn am Pullover gepackt und weggezogen. Meine Freunde habe ich gebeten, Polizei und Rettung zu alarmieren, während ich den gewalttätigen Burschen mit meiner linken Hand am „Krawattl“ hielt. Da packte er meinen linken Ringfinger, verdrehte ihn und riss sich los. Ich wusste sofort, dass da was gebrochen war, weil ich es knacken hörte! Der Finger musste operiert und mit einem Draht fixiert werden. Ist aber immer noch schief!“

Vertagung. Schuldspruch. Diversion

Ähnlich wie sein Vater schilderte er die Situation beim Taxi. Es galt zu verhindern, dass der Lehrling vor der alarmierten Polizei flüchten konnte. Deshalb habe auch er versucht, mit der unverletzten Hand, den 19-Jährigen aus dem Taxi zu zerren. Vergeblich, aber immerhin sind dann schon die Einsatzkräfte eingetroffen. Im Saal 8 versicherte der 23-Jährige abschließend, dass aber weder er noch sein Vater Schäden am Fahrzeug verursacht haben, die der Taxi-Besitzer mit rund 3.800 Euro bezifferte, inklusive einer Reinigung des blutgetränkten Sitzes.

Nach Befragung von sieben Zeugen und sechsstündiger Verhandlung urteilte Mag. Birgit Falb. Der Prozess gegen den 19-Jährigen wurde zwecks weiterer Einvernahmen vertagt. Für den 52-jährigen Weinbauern gab es eine bedingte Haftstrafe von 3 Monaten, zudem muss er dem Lehrling 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Mann akzeptierte, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig. Beim Drittangeklagten kam es zu einer Diversion mit einer Geldbuße von 250 Euro. Vater und Sohn sprach die Vorsitzende vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei und verwies den Taxiunternehmer auf den Zivilrechtsweg.

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